Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
BPOLI BHL: Verstoß gegen die Wiedereinreisesperre - 21-Jähriger muss für die nächsten fünf Monate in Haft
Bad Gottleuba (ots)
Am Dienstagmorgen (15.10.2019) kontrollierten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel die Insassen eines aus Tschechien kommenden Opel Astra. Die Bundespolizisten führten ihre Fahndungskontrolle gegen 00:50 Uhr auf der A17 im Bereich des Rastplatzes "Am Heidenholz" durch. Einer der Insassen, ein Nordmazedonischer Staatsangehöriger, wies sich gegenüber den Beamten mit seinem gültigen Reisepass aus. Bei einer intensiveren Überprüfung des 21-Jährigen stellte sich heraus, dass gegen diesen unter anderen Personalien ein Wiedereinreiseverbot für Deutschland bis zum Ende des Jahres 2021 besteht. Die zuvor durchgeführte Abschiebung des 21-Jährigen, fand im Juni dieses Jahres statt. Zudem stellte sich heraus, dass der 21-Jährige bereits im Jahr 2018 wegen räuberischer Erpressung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz wurde gegen den 21-Jährigen am Donnerstag (17.10.2019) ein beschleunigtes Verfahren am Amtsgericht Pirna durchgeführt. In diesem Verfahren wurde der 21-Jährige jetzt zu einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilt und im Anschluss direkt an die JVA überstellt.
Ebenfalls wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz müssen sich drei moldauische Staatsangehörige (28, 33, 37) verantworten, welche am Mittwochabend (16.10.2019) auf der A17 kontrolliert wurden. Im Rahmen der polizeilichen Kontrolle machten die beiden 28- und 37-Jahre alten Männer nur unglaubwürdige Angaben zu ihrem geplanten Aufenthalt in Deutschland. Vielmehr fanden die Bundespolizisten eindeutige Hinweise darauf, dass die Personen keine touristischen Absichten verfolgten, sondern die Aufnahme einer Erwerbstätig in Deutschland planten. Bei der Überprüfung des 33-jährigen Fahrers stellte sich heraus, dass dieser bereits in der Vergangenheit wegen Einschleusens von Ausländern polizeilich in Erscheinung getreten war. Daher wurde gegen die Personen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Am Mittwochnachmittag (16.10.2019) war die Reise für eine bulgarische Staatsangehörige beendet. Für die 37-Jährige ging es nach der Vorführung beim Haftrichter auf direktem Weg in die JVA nach Chemnitz. Bei der Kontrolle auf der A17 stellte sich zuvor heraus, dass gegen die 37-Jährige ein aktuellerer Untersuchungshaftbefehl wegen Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte vorliegt.
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