Bundespolizeiinspektion Chemnitz
BPOLI C: Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz vollstrecken mehrere Haftbefehle
Reitzenhain (ots)
Am 13. Januar 2023 um 15:10 Uhr wurde in der Ortslage Reitzenhain ein Fahrzeug von Einsatzkräften der Bundespolizeiinspektion Chemnitz angehalten und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung des Fahrers ergab, dass gegen den 37- jährigen serbischen Staatsangehörigen ein Strafvollstreckungshaftbefehl wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit von der Bußgeldstelle Helmstedt vorlag. Er konnte die offene Geldstrafe begleichen, somit wurde ihm die Weiterreise gestattet. Einer weiteren Kontrolle wurde am 15. Januar 2023 um 04:00 Uhr ein Kleintransporter mit rumänischer Zulassung unterzogen. Insgesamt konnten neun Insassen rumänischer Herkunft festgestellt werden. Bei einem der Insassen handelt es sich um einen 42-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, wo durch die fahndungsmäßige Überprüfung festgestellt wurde, dass gegen ihn zwei Strafvollstreckungshaftbefehle vorliegen. Ein Haftbefehl war von der der Staatsanwaltschaften Wuppertal wegen Verstoß gegen das Auslandspflichtversicherungsgestz zur Zahlung einer Geldstrafe von 2000,00 EUR + 86,00 EUR Verfahrenskosten oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen und der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen unerlaubten Umgang mit Abfällen zur Zahlung einer Geldstrafe von 1200,00 EUR oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen vorlag. Der Rumäne konnte lediglich die Geldstrafe von dem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wuppertal aufbringen, somit musste er in die JVA Zwickau eingeliefert werden. Auch am 16. Januar 2023 um 02:35 Uhr wurde in der Ortslage Reitzenhain ein PKW nach erfolgter Einreise aus Tschechien von Einsatzkräften der Bundespolizeiinspektion Chemnitz kontrolliert. Hier konnte als Fahrer ein 32-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger festgestellt werden. Hier konnte bei der fahndungsmäßigen Überprüfung festgestellt werden, dass ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorlag. Er war wegen Steuerhinterziehung zur Zahlung einer Geldstrafe von 1200,00 EUR + 114,00 EUR Verfahrenskosten oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt worden. Da er die offene Geldstrafe begleichen konnte, wurde ihm die Weitereise gestattet.
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