Bundespolizeiinspektion Chemnitz
BPOLI C: Fahrzeugschleusung aufgedeckt - Fahrer nimmt Gefährdung der Insassen in Kauf
Chemnitz/Hohndorf (ots)
Beamte der Gemeinsamen Fahndungsgruppe (Bundes- und Landespolizei) kontrollierten am 27.06.2023 gegen 07:25 Uhr auf dem Parkplatz an der B 174 in Hohndorf einen Transporter Mercedes Sprinter mit tschechischer Zulassung. Neben dem 42-jährigen tschechischen Fahrer stellten die Beamten drei weitere Insassen im Fahrerhaus sowie 13 Personen ungesichert auf der Ladefläche des Fahrzeuges fest. Dabei nahm der Schleuser eine Gefährdung und Verletzung der Insassen skrupellos in Kauf.
Der tschechische Fahrer war nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und führte in seiner Hosentasche griffbereit einen Schlagring, sowie Betäubungsmittel mit. Ein Drogenschnelltest war negativ.
Bei den 16 Insassen handelt es sich um syrische Staatsangehörige, darunter ein Kind sowie eine Frau. Die Personen konnten keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorweisen.
Alle Personen wurden zur strafprozessualen Bearbeitung in die Dienstelle verbracht.
Die Masse der unerlaubt Eingereisten wurde aufgrund von geäußerten Schutzersuchen an die Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.
Der 42-jährige Schleuser wird am heutigen Tag dem Haftrichter vorgeführt.
Ein weiterer Sachverhalt wurde am gestrigen Tag nur wenige Minuten nach der Feststellung bekannt. Kollegen der Landespolizei stellten nach einem Bürgerhinweis gegen 08:30 Uhr vier Personen auf dem Parkplatz des Penny-Marktes in der Otto-Thörner-Straße (in unmittelbarer Nähe der B 174) fest. Sie seien aus einem grauen Ford Turnier mit tschechischer Zulassung gestiegen. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem Fahrzeug blieb erfolglos. Die vier festgestellten Personen konnten keinerlei Dokumente vorweisen. Es handelt sich um syrische Staatsangehörige im Alter von 14, 15, 27 und 30 Jahren. Zuständigkeitshalber übernahmen Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz die Personen zur weiteren polizeilichen Bearbeitung.
Im Anschluss wurde der 14-jährige in die Obhut des Jugendamtes über-geben und die drei weiteren syrischen Staatsangehörigen an die Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.
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