Bundespolizeiinspektion Leipzig
BPOLI L: Haft nicht angetreten und vom schlechten Gewissen geplagt
Leipzig (ots)
Weil einen 31-jährigen Deutschen wahrscheinlich sein Gewissen geplagt hatte, fragte er gestern Nachmittag bei der Bundespolizei Leipzig nach, ob gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt.
Wie die Beamten schnell herausfanden, wurde er tatsächlich von der Staatsanwaltschaft Augsburg gesucht. Diese hatte ihn mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Betruges Anfang April zur Fahndung ausgeschrieben. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro oder zu 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er den Betrag nicht zahlte, wurde er vom Amtsgericht Augsburg aufgefordert, seine Haft anzutreten. Da er auch dies nicht tat, plagte ihn wohl sein Gewissen und er erschien bei der Bundespolizei in Leipzig.
Die Bundespolizisten eröffneten ihm seinen Haftbefehl und brachten ihn anschließend in die JVA Leipzig.
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