Bundespolizeiinspektion Klingenthal
BPOLI KLT: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Bad Brambach, Treuen, Reichenbach/Vogtland (ots)
Durch die Bundespolizei konnten am vergangenen Wochenende drei Haftbefehle vollstreckt werden.
Bereits am Freitagabend gegen 18:30 Uhr nahm eine Streife der Bundespolizeiinspektion Klingenthal einen 25-jährigen tschechischen Staatsangehörigen am Bahnhof Bad Brambach aufgrund eines bestehenden Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Zwickau/Zweigstelle Plauen fest. Aufgrund des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz waren 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken, welche durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1170,00 Euro abgewendet werden konnten. Da die Mutter des 25-Jährigen die genannte Summe innerhalb kürzester Zeit einzahlte, konnte der Tscheche die Dienststelle im Anschluss wieder verlassen.
Keine Möglichkeit der Zahlung einer Geldstrafe hatte ein 35-Jähriger am Samstagabend um 19:40 Uhr am Oberen Bahnhof in Reichenbach/Vogtland. Gegen den Deutschen bestand eine Ausschreibung des Landgerichts Gera zur Festnahme aufgrund eines Sicherungshaftbefehls. Hintergrund war hier die Nichteinhaltung der Bewährungsauflagen nach einer Verurteilung aufgrund des Erschleichens von Leistungen. Darüber hinaus war die Person aufgrund weiterer Delikte (Betrug, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis) zur Ermittlung des aktuellen Aufenthaltsortes, zugleich Mitteilung an die entsprechenden Justizbehörden, ausgeschrieben. Nach der Festnahme durch die Bundespolizei entschied der zuständige Haftrichter am Amtsgericht Zwickau über die Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Der 35-Jährige wurde in die Justizvollzugsanstalt Zwickau eingeliefert.
Eine weitere Fahndungsausschreibung stellte die Bundespolizei am Sonntagabend gegen 22:30 Uhr während einer Kontrolle eines 48-Jährigen am Autohof in Treuen fest. Aufgrund der Begehung einer Gefährlichen Körperverletzung wurde der Deutsche durch die Staatsanwaltschaft Berlin zu einer 31-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Diese wendete er durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 434,00 Euro ab, wodurch ihm die Weiterreise gestattet wurde.
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