Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: 2650 Euro Geld- beziehungsweise 190 Tage Freiheitsstrafe: 39-jährige Diebin wird gleich mit drei Haftbefehlen gesucht
Magdeburg (ots)
Am Dienstag, den 21. Januar 2020 wurde die Bundespolizei gegen 11:15 Uhr über einen versuchten Diebstahl in einem Geschäft am Magdeburger Hauptbahnhof informiert. Eine 39-Jährige stahl eine Weinflasche im Wert von 2,79 Euro, indem sie diese in ihre Tasche packte und anschließend das Geschäft ohne zu bezahlen verlassen wollte. Dabei schlug die an der Weinflasche angebrachte Diebstahlssicherung an. Daraufhin wurde eine Verkäuferin auf die Diebin aufmerksam. Diese gab das entwendete Gut zurück und verließ die Verkaufseinrichtung in unbekannte Richtung. Die Verkäuferin rief die Bundespolizei und beschrieb die Verdächtige detailliert. So konnte eine Streife die Frau am Bahnsteig sieben des Hauptbahnhofes feststellen. Die anschließende fahndungsmäßige Überprüfung ihrer Personalien in den Informationssystemen der Polizei ergab gleich drei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaften Braunschweig (zwei) und Köln. Demnach verurteilte sie das Amtsgericht Salzgitter im April 2018 wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe von 60 Tagen oder einer Geldstrafe von 900 Euro. Im Juli 2019 sprach selbiges Amtsgericht die 39-Jährige wegen Diebstahls geringwertiger Sachen schuldig, was ihr eine 1350 Euro Geldstrafe beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen einbrachte. Den dritten Strafbefehl erließ das Amtsgericht Köln wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und verurteilte sie zu einer Haftstrafe von 40 Tagen oder einer Geldstrafe von 400 Euro. Die Deutsche zahlte in der Vergangenheit weder die geforderten Geldstrafen, noch stellte sie sich dem jeweiligen Strafantritten. Demnach ergingen die Haftbefehle. Die Bundespolizisten sprachen ihr die Festnahme aus. Auch gestern konnte sie die 2650 Euro nicht aufbringen und wurde durch die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Sollte sie die Geldstrafen nicht bezahlen können, wird sie die nächsten 190 Tage im Gefängnis verbleiben. Zudem erhält sie eine weitere Strafanzeige wegen des aktuellen versuchten Diebstahls.
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