Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Schafherde auf den Gleisen in Gardelegen - ein Tier erfasst
Gardelegen (ots)
Am 25. Oktober 2021 wurde das Bundespolizeirevier Stendal gegen 18:15 Uhr über die Notfallleitstelle der Bahn darüber informiert, dass ein Zug auf Höhe Gardelegen in eine Schafherde gefahren war. Eine Streife der Bundespolizei begab sich umgehend zum Einsatzort. Bei Eintreffen waren der Notfallmanager der Bahn sowie das zuständige Ordnungsamt zur Bergung der Schafe bereits vor Ort. Der Triebfahrzeugführer des betroffenen Zuges hatte diesen geprüft und konnte nach der Feststellung, dass kein Schaden an der Bahn entstanden war, die Fahrt fortsetzen. Reisende wurden nach derzeitigen Erkenntnissen ebenfalls nicht verletzt. Die Bahnstrecke war kurzzeitig voll gesperrt, wodurch sich Verspätungen bei drei Zügen von insgesamt circa 52 Minuten ergaben. Der Eigentümer der Schafherde konnte bekannt gemacht werden. Die Ermittlungen zu den Ursachen des Ereignisses dauern an. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeiinspektion Magdeburg erneut auf die erheblichen Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen. Neben dem Tod der Tiere kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision besteht die Gefahr von massiven Sachschäden an dem Zug und den Gleisanlagen. Eine mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet zudem die Gefahr für Leib und Leben von Menschen. Bei der Haltung von Weidetieren ist auf eine sichere Unterbringung zu achten. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg verweist darauf, dass in diesen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Wird einem Tierhalter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er gemäß der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Bußgeld belegt werden. Für eventuelle Sachschäden an den Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn AG haftbar gemacht werden. Kommt es zu einer Kollision, muss er mit einer Strafanzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen. Werden Menschen verletzt oder getötet, weiten sich die Ermittlungen dementsprechend aus.
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