Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: 30-Jähriger nimmt lebensgefährlichen Weg über die Bahngleise - beleidigt Bundespolizisten und leistet Widerstand
Halle (Saale) Hauptbahnhof (ots)
Am Dienstag, den 30. August 2022 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 07:30 Uhr einen 30-Jährigen auf dem Hallenser Hauptbahnhof. Der Mann konnte ein Zugticket für einen Intercityexpress, jedoch keinerlei Ausweisdokumente vorweisen und wurde zur zweifelsfreien Feststellung seiner Identität auf die in der Nähe befindliche Dienststelle mitgenommen. Nach Ermittlung seiner Daten und Überprüfung dieser in den polizeilichen Fahndungssystemen konnte er seinen Weg fortsetzen. Dieser führte ihn, nach Verlassen des Revieres, mehrmals über die Bahngleise. Bei Erkennen der lebensgefährlichen Situation eilten die Beamten sofort in Richtung der Bahnsteige und suchten nach dem Mann. In der Haupthalle des Bahnhofes konnten sie ihn wohlbehalten antreffen. Auf sein fatales Fehlverhalten angesprochen, ignorierte der aus Mali stammende die Bundespolizisten und wollte weitergehen. Ein Beamter hielt ihn daraufhin an seinem rechten Arm fest. Unvermittelt versuchte er sich aus dem Festhaltegriff zu reißen und den Beamten wegzustoßen. Eine weitere Streife bemerkte die Situation und eilte unter-stützend zu Hilfe. Der 30-Jährige wurde zu Boden gebracht und fixiert, wurde allerdings trotzdem zunehmend aggressiver. In der Folge versuchte er, selbst mit angelegten Handfesseln, wiederholt die Einsatzkräfte zu treten und wegzustoßen. Einem eingesetzten Beamten biss er mehrfach in die Hand, welche glücklicherweise durch einen Einsatzhandschuh geschützt war. Zudem beschimpfte er sie mit ehrverletzenden Worten. Die Beamten brachten den Angreifer aus dem Sichtbereich des Publikumsverkehrs am Hauptbahnhof. Hier beruhigte er sich zunehmend. Er wurde hinsichtlich seiner begangenen Straftaten belehrt und konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seinen Reiseweg fortsetzen. Er erhält Anzeigen we-gen des unbefugten Aufenthaltes in den Bahngleisen, tätlichen Angriffs auf und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung und Körperverletzung.
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