Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Gefängnis: Mann nutzt Züge gleich zweimal ohne Fahrkarte, hat Drogen im Gepäck und wird unter anderem per Untersuchungshaftbefehl gesucht
Magdeburg, Halle (ots)
Am Donnerstag, den 15. September 2022 wird ein Mann gleich mehrfach straffällig, was ihn am Ende ins Gefängnis bringt: Zunächst nutzte der 38-Jährige eine Regionalbahn von Braunschweig in Richtung Magdeburg. Dabei entzog er sich immer wieder der Fahrkar-tenkontrolle und versteckte sich unter anderem auf der Toilette. Letztendlich konnte ihn die Zugbegleiterin doch noch kontrollieren und musste feststellen, dass er keine gültige Fahrkarte bei sich hatte. Sie stellte ihm eine Fahrpreisnacherhebung aus und informierte die Bundespolizei. Der Mann verließ in Niederndodeleben den Zug. Dort stieg er kurze Zeit später erneut in eine Regionalbahn und fuhr bis Magdeburg. Auch hier führte er keinen gültigen Fahrschein bei sich, was den Zugbegleiter dazu veranlasste, die Bundespolizei zu kontaktieren und um Unterstützung zu bitten. Nach Ankunft des Zuges am Hauptbahnhof Magdeburg um 20:23 Uhr stand dementsprechend eine Streife auf Bahnsteig 7 bereit und übernahm den Mann. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien im Datensystem der Polizei ergab gleich zwei Treffer: zum einen ersuchte die Staatsanwaltschaft Magdeburg aufgrund weiterer Ermittlungen zu einer Straftat den derzeitigen Wohnort des Mannes. Zum anderen lag seit dem 18. August dieses Jahres ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsge-richtes Halle wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln ge-gen ihn vor. Da er trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Hauptver-handlung erschienen war, erging der Haftbefehl. Die Bundespolizisten nahmen den aus Nigeria stammenden Mann mit zur Dienststelle und sprachen ihm die Festnahme aus. Bei der sich anschließenden Durchsu-chung fanden die Bundespolizisten in der Vordertasche seines Ruck-sacks eine Tüte mit circa 20 Gramm einer betäubungsmittelähnlichen Substanz und beschlagnahmten diese. Somit erhält er Strafanzeigen wegen den zwei begangenen Leistungserschleichungen und einem weiteren Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Mann wurde am heutigen Tag dem Haftrichter am Amtsgericht Halle vorgeführt. Dieser bestätigte die Untersuchungshaft, so dass er anschließend an eine Justizvollzugsanstalt übergeben wurde. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wurde über den Verbleib des Mannes schriftlich in Kenntnis gesetzt.
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