Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Zeugenaufruf: Zug erfasst auf Gleis gelegte Steine
Burg, Güsen (ots)
Am Dienstag, den 31. Januar 2023 wurde die Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 15:50 Uhr durch die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn informiert, dass ein Zug auf der Bahnstrecke zwischen Burg und Güsen Steine überfuhr und folglich eine Gefahrenbremsung einleiten musste. Auch der entgegenkommende Güterzug musste seine Weiterfahrt unterbrechen. Eine Streife der Bundespolizei verlegte umgehend mit Blaulicht und Martinshorn zum Ereignisort. Die Bahnstrecke wurde vorübergehend gesperrt. Die Triebfahrzeugführer suchten den Schienenbereich ab und fanden noch weitere aufgelegte Steine. Der Güterzug konnte seine Fahrt in Richtung Genthin ohne Beschädigungen gegen 17:05 Uhr fortsetzen. Auch der Personenzug wies keinerlei Schäden auf, sodass auch er die Fahrt im Anschluss aller polizeilichen Maßnahmen und nach Freigabe durch den Notfallmanager fortsetzen konnte. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat ein Strafverfahren wegen der Störung öffentlicher Betriebe eingeleitet. Insgesamt kam es hierbei zu zwei Zugausfällen und 363 Minuten Verspätung bei sechs Zügen. Für die weiteren Ermittlungen benötigt die Bundespolizei die Hilfe der Bevölkerung: Wer kann Hinweise zu Personen, vermutlich Kinder, oder Fahrzeugen geben, welche sich am Dienstagnachmittag, den 31. Januar 2023, im Bereich Burg auf den Bahnschienen der Strecke Burg - Güsen oder in unmittelbarer Nähe davon aufgehalten haben? Es ist nicht auszuschließen, dass die oder der Täter sich auch während der Kollision noch im Nahbereich aufgehalten haben. Sachdienliche Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549 555), unter der kostenfreien Bundespolizei-Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. Weiterführende Informationen können auch über das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Homepage www.bundespolizei.de gegeben werden. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass es sich hierbei um eine nicht unerhebliche Straftat handelt, die im schlimmsten Fall zu gravierenden Sach- und/oder Personenschäden führen kann.
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