Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Zug erfasst junges Lama
Salzlandkreis (ots)
Am Sonntag, den 28. Mai 2023 informierte die Notfallleitstelle der Bahn die Bundespolizei gegen 19:45 Uhr über drei freilaufende Lamas auf der Strecke Halle - Halberstadt, im Bereich Belleben - Sandersleben. Der Halter der Tiere versuchte bereits die flüchtigen Tiere einzufangen. Unverzüglich wurde die entsprechende Strecke für den nachfolgenden Zugverkehr gesperrt. Jeweils eine Streife der Landes- und der Bundespolizei verlegten umgehend zum Ereignisort. Zwei der Tiere konnten durch den Halter unverletzt in ihr Gehege ge-bracht werden. Hierbei handelt es sich um die Elterntiere. Ein Zug erfasste tragischer Weise das Jungtier und verletzte dies tödlich. Am Zug selbst entstanden keine Schäden. Im Nachgang wurde der Halter der Tiere durch die Bundespolizisten be-fragt. Er gab an, versehentlich eine Holztür offen gelassen zu haben, so dass die Tiere das Gelände verlassen konnten. Nachdem das tödlich verunglückte Jungtier durch den Halter aus den Gleisen geborgen wurde, konnte die Streckensperrung aufgehoben wer-den. Aufgrund der kurzzeitigen Sperrung erhielten insgesamt drei Züge 12 Minuten Verspätung. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang auf die erheblichen Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen: Neben dem Tod der Tiere, wie im aktuellen Fall geschehen, kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision besteht die Gefahr von massiven Sachschäden an dem Zug und den Gleisanlagen. Eine mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet zudem die erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Menschen. Bei der Haltung von Tieren ist auf eine sichere Unterbringung zu achten. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg verweist darauf, dass in diesen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Ist dies der Fall, kann er gemäß der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugaus-fälle mit einem Bußgeld belegt werden. Für eventuelle Sachschäden an den Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn AG haftbar gemacht. Kommt es zu einer Kollision muss er mit einer Strafanzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen, werden Menschen verletzt oder getötet, weiten sich die Ermittlungen dementsprechend aus.
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