Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Gleich drei Haftbefehle: Mann gibt falsche Personalien an, um Ge-fängnis zu entgehen
Magdeburg (ots)
Das Lügen hat sich nicht gelohnt: Ein 43-Jähriger muss für 510 Tage in Haft. Er wurde am Montag, den 11. November 2024, um 17:00 Uhr von einer Streife der Bundespolizei im Bahnhof Magdeburg-Buckau kontrol-liert. Der Deutsche gab zunächst an, keine Ausweispapiere bei sich zu führen und nannte den Beamten einen Namen. Da die Angaben nicht glaubwürdig erschienen, entschlossen sich die Beamten, die mitgeführ-ten Sachen des Mannes zu durchsuchen. Zum Vorschein kam ein amtli-ches Schreiben mit anderen Personalien. Diese wurden mit dem Fahn-dungsbestand der Polizei abgeglichen und ergaben zweifelsfrei, dass es sich hierbei um den Mann handelte, da unter anderem ein Foto von ihm im System vorlag. Zudem wurde bekannt, dass er gleich mit drei Haftbefehlen von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gesucht wurde: Demnach wurde er bereits vor einigen Jahren durch das Amtsgericht Köthen wegen Körperverletzung zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wovon er noch 81 Tage zu verbüßen hat. 2018 verurteilte ihn das Landgericht Dessau-Roßlau außerdem wegen diversen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Nachdem die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen wurde, muss er hierfür noch für 347 Tage in Haft. Letztendlich kam es im Jahr 2020 zu einem weiteren Prozess am besagten Landgericht. Hier wurde der Gesuchte wegen einer falschen uneidlichen Aussage verurteilt. Nachdem auch hier die Bewährungsstrafe widerrufen wurde, muss er dafür für weitere 82 Tage in Haft. Da der Mann unbekannten Aufenthaltes war, ergingen die drei Vollstreckungshaftbefehle im August beziehungsweise September des aktuellen Jahres. Diese eröffneten die Bundespolizisten dem Gesuchten, nahmen ihn fest und übergaben ihn an eine Justizvollzugsanstalt. In diesem Zusammenhang gab der Mann zu, von den Haftbefehlen gewusst und daher auch gelogen zu haben. Ent-sprechend erhält er eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen falscher Namensangabe. Die Bundespolizisten setzten abschließend die aus-schreibende Behörde über den Vollzug der Haftbefehle in Kenntnis.
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