Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
BPOLD FRA: Gesuchter Drogenhändler muss fünf Jahre in Haft, Steuerhinterzieher zahlt 7.200 Euro Geldstrafe: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle am Flughafen Frankfurt
Frankfurt/Main (ots)
Ein 35-jähriger Deutscher muss für vier Jahre und elf Monate in Haft. Bundespolizisten verhafteten ihn bei seiner Ankunft aus Sofia / Bulgarien. Das Landgericht Wiesbaden verurteilte den Mann bereits 2012 wegen Drogenhandels zu vier Jahren und elf Monaten Freiheitsstrafe. Der 35-Jährige setzte sich vor dem Haftantritt allerdings ins Ausland ab. Er wurde nun schließlich in Bulgarien gefasst und am 11. Januar nach Frankfurt überstellt. Die Bundespolizei lieferte ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt ein. Ebenfalls nach Frankfurt überstellt wurde ein Staatsangehöriger der Republik Moldau. Die Berliner Justizbehörden suchten seit Juni 2019 mit Haftbefehl nach dem 36-Jährigen. Er soll an zehn besonders schweren Fällen des Diebstahls beteiligt gewesen sein und wurde nun in Estland gefasst. Bundespolizisten verhafteten den Mann am 11. Januar bei seiner Ankunft aus Tallin. Er befindet sich mittlerweile in Obhut der Berliner Justizbehörden.
Weil er im Februar 2020 unter Vorlage des Reisepasses eines anderen Mannes rund 36.000 Euro von dessen Konto abgehoben haben soll, suchte die Staatsanwaltschaft Mannheim seit April 2021 mit Haftbefehl nach einem 46-jährigen Albaner. Ihm wird unter anderem Betrug und Ausweismissbrauch vorgeworfen. Die Bundespolizei verhaftete ihn am 11. Januar bei seiner Ankunft aus Madrid und führte ihn am 12. Januar dem zuständigen Haftrichter vor.
Nicht ins Gefängnis muss hingegen ein 31-jähriger Ungar, den Bundespolizisten zunächst bei der Ausreise nach Cancun / Mexiko festnahmen. Das Amtsgericht Passau erließ im Mai 2022 wegen Kennzeichenmissbrauchs einen Strafbefehl über 1.600 Euro gegen den Mann, wovon dieser bislang lediglich 300 Euro in Form einer Sicherheitsleistung beglichen hatte. Im Januar 2022 erwarb er in Passau ein Fahrzeug und stattete dieses mit ungarischen Händlerkennzeichen aus, die für Deutschland allerdings keine Gültigkeit hatten. Durch Zahlung der noch ausstehenden 1.280 Euro entging der Ungar einer 40-tägigen Freiheitsstrafe und durfte seine Reise schließlich fortsetzen.
Etwas teurer war die Freiheit für einen Deutschen. Wegen Steuerhinterziehung erließ das Amtsgericht Tiergarten im Mai 2018 einen Strafbefehl über 240 Tagessätze zu je 30 Euro gegen den 55-Jährigen. Seit August 2019 ließ die zuständige Staatsanwaltschaft in Berlin mit Haftbefehl nach dem Mann suchen, den Bundespolizisten am 11. Januar bei seiner Ausreise nach Punta Cana / Dominikanische Republik festnahmen. Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro trat der Gesuchte seine Karibikreise an.
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