POL-GOE: (1427/2008) Verfügungseinheit kontrolliert LKW' s - Verletztes Kalb auf Triertransporter entdeckt
Göttingen (ots)
Göttingen, Kasseler Landstraße Donnerstag, 20. November 2008, gegen 10.20 Uhr
Auf einem Viehtransporter aus dem Raum Holzminden haben Beamte der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Göttingen am Donnerstagmorgen (20.11.08) gegen 10.20 Uhr während einer LKW-Kontrolle auf der Kasseler Landstraße ein verletztes, ca. drei Wochen altes Kalb entdeckt.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen wurde das Tier von der Ortschaft Knutbühren aus frei stehend auf der ca. 8,6 Quadratmeter großen Ladefläche transportiert, ohne dass Sicherungsmaßnahmen gegen transportbedingte Verletzungen (im Zusammenhang Stopps, Kurvenfahrten und beim Anfahren) vorhanden waren. Der Zustand des Tieres (Kot- und Schmutzanhaftungen an den Kniegelenken und sichtbare Prellungen im Kniebereich) ließ darauf schließen, dass es während des Transportes gestürzt sein muss.
Bei der Überprüfung des 58 Jahre alten Fahrers stellten die Beamten weitere gravierende Verstöße fest. So konnte der Mann kein Transportkontrollbuch vorlegen, das Desinfektionskontrollbuch für das transportierte Kalb war nicht ausgefüllt, eine EU-Genehmigung für die Zulassung als Viehtransporteur besaß er ebenfalls nicht und auch die EU-Genehmigung des Fahrzeuges für Viehtransporte im gewerblichen Verkehr war nicht erteilt.
Im Rahmen der Begutachtung der Ladefläche stellten die Ermittler weiterhin fest, dass diese seit dem letzten Transport am 17.11. nicht gereinigt und nicht desinfiziert wurde. Das als Einstreu verwendete Sägemehl war offensichtlich bereits längere Zeit benutzt worden und deshalb verunreinigt.
Die Experten der Verfügungseinheit informierten das Veterinäramt. Eine Ärtzin erschien daraufhin am Kontrollort.
Nachdem das Kalb mit einem von einer Göttinger Viehverwertungsgesellschaft nachgelieferten Trenngitter gesichert worden war, konnte der Holzmindener seine Fahrt bis zum Zielpunkt Rosdorf fortsetzen.
Der 58-Jährige ist für die Beamten der Verfügungseinheit kein Unbekannter. Bei zurückliegenden Verkehrskontrollen ist er bereits mehrfach wegen ähnlicher Verstöße aufgefallen. Die Ermittler haben u. a. ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.
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