POL-GOE: (455/2009) Vorläufige Dienstenthebung der Polizeibeamten im Fall Hornsen aufgehoben
Göttingen (ots)
Göttingen / Hildesheim, Dienstag, 9. Juni 2009
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat mit Verfügung vom 28.05.2009 das gegen zwei Polizeibeamte gerichtete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen gemäß § 153 a Absatz 1 StPO vorläufig eingestellt (siehe Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim vom 09.06.2009).
Angesichts dieser Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hildesheim, die im Hinblick auf den strafrechtlichen Vorwurf nicht von schwerer Schuld ausgeht, wird die Polizeidirektion Göttingen als zuständige Disziplinarbehörde die gemäß § 38 Niedersächsisches Disziplinargesetz erfolgte vorläufige Dienstenthebung der beiden Beamten aufheben. Nach dieser Aufhebung werden die Beamten wieder Dienst verrichten, allerdings nicht mehr im Polizeikommissariat Bad Salzdetfurth, sondern in anderen Dienststellen der Polizeiinspektion Hildesheim.
Trotz der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hildesheim sind die disziplinarrechtlichen Vorwürfe gegen die Beamten nicht ausgeräumt. Das Disziplinarverfahren wird von der Polizeidirektion Göttingen weiter geführt, weil ungeachtet der strafrechtlichen Würdigung ihres Verhaltens weiterhin der Verdacht besteht, dass die beiden Beamten schwerwiegende dienstrechtliche Verfehlungen begangen haben.
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