All Releases
Follow
Subscribe to Polizeidirektion Göttingen

Polizeidirektion Göttingen

POL-GOE: (791/2009) Mofa viel schneller als erlaubt

Göttingen (ots)

Göttingen, Ingeborg-Nahnsen-Platz
Sonntag, 4. Oktober 2009, 01.55 Uhr
Bei der Kontrolle eines 16-jährigen
Mofafahrers aus Göttingen stellten Polizeibeamte am Sonntag, 
(04.10.09) um 01.55 Uhr in Göttingen, Ingeborg-Nahnsen-Platz fest, 
dass das Zweirad aufgrund technischer Manipulationen 
Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h anstatt der erlaubten 25 km/h 
erreichte und somit führerscheinpflichtig war. Der 16-Jährige ist 
jedoch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein. Auf Anordnung der 
Staatsanwaltschaft wurde die Mofa für eine technische Untersuchung 
sichergestelllt.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Göttingen
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0551/491-1034
Fax: 0551/491-1035
E-Mail: pressestelle@pd-goe.polizei.niedersachsen.de
www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/pd_goettingen/

Original content of: Polizeidirektion Göttingen, transmitted by news aktuell

More press releases: Polizeidirektion Göttingen
More press releases: Polizeidirektion Göttingen
  • 04.10.2009 – 12:06

    POL-GOE: (790/2009) - PKW-Fahrt unter Drogeneinfluss

    Göttingen (ots) - Duderstadt, Hindenburgring Sonntag, 04.10.2009, 01:30 Uhr GÖTTINGEN (UBR) - Der 23-jährige Obernfelder führte einen PKW unter Drogeneinfluss. Die eingesetzte Funkstreife untersagte die Weiterfahrt, ließ eine Blutprobe entnehmen und leitete das entsprechende Verfahren ein. Die Ermittlungen dauern an. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Göttingen Einsatzleitstelle / Wochenende ...

  • 03.10.2009 – 13:55

    POL-GOE: (788/2009) - Trunkenheit im Verkehr mit PKW

    Göttingen (ots) - Göttingen, Zimmermannstraße, Freitag, 02.10.2009, 14:48 Uhr GÖTTINGEN (UBR) - Die 71-jährige Göttingerin befuhr mit ihrem PKW öffentliche Straßen, obwohl sie unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Die vor Ort festgestellte AAK von 1,61 Promille führte zur Untersagung der Weiterfahrt, Sicherstellung des Führerscheins und Einleitung eines Strafverfahrens wegen Trunkenheit ...