POL-GOE: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen und der Polizeidirektion Göttingen: Landgericht Göttingen bestätigt polizeiliche und justizielle Maßnahmen zur Strafverfolgung
Göttingen (ots)
GÖTTINGEN (sta/pdgoe) - Am Morgen des 22.01.2010 wurde ein Brandanschlag auf das Kreishaus in Göttingen verübt. Durch Ermittlungen der der Polizei ergab sich ein konkreter Tatverdacht gegen Bewohner eines Wohnhauses in der Roten Straße, Göttingen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Göttingen Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Verdächtigen.
Die Betroffenen legten dagegen Beschwerden beim Landgericht Göttingen ein. Die Beschwerden richteten sich im einzelnen gegen den Einsatz zweier sog. Mantrailer-Hunde (Personensuchhunde), Annahme falscher Tatsachengrundlage durch das Amtsgericht Göttingen sowie die Hinzuziehung eines beim Einwohnermeldeamt der Stadt Göttingen vorhandenen Passbildes zur Lichtbildvorlage.
Mit Beschlüssen vom 22.06.2011 hat das Landgericht Göttingen diese Beschwerden unanfechtbar als unbegründet abgewiesen.
Sowohl die polizeilichen Ermittlungshandlungen als auch die Entscheidungen der Justizbehörden waren seinerzeit Gegenstand sehr kritischer öffentlicher Berichterstattung, die geeignet war, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine objektive und sachgerechte Aufgabenerfüllung durch Polizei und Justiz nachhaltig zu beeinträchtigen.
Staatsanwaltschaft und Polizei in Göttingen legen nach Vorlage der zitierten Landgerichtsentscheidung Wert auf die Feststellung, dass die oben angeführten Ermittlungsmaßnahmen in vollem Umfang nachträglich als rechtmäßig bestätigt worden sind.
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