POL-GOE: (445/2012) Autobahnpolizei Göttingen kontrolliert Tier-LKW und Lebensmitteltransporte - diverse Verstöße festgestellt
Göttingen (ots)
Göttingen, Autobahn 7
Mittwoch, 18. Juli 2012, zwischen 04.00 und 12.00 Uhr
GÖTTINGEN (jk) - Bei einer gemeinsamen Verkehrskontrolle haben Beamte der Göttinger Autobahnpolizei, Experten des Gewerbeaufsichtsamtes, des Zoll und des Veterinäramtes am Mittwoch (18.07.12) in der Zeit zwischen 04.00 und 12.00 Uhr auf dem Gelände der Autobahnmeisterei Göttingen an der Kasseler Landstraße mehrere LKW berprüft. Die zu kontrollierenden Fahrzeuge wurden zuvor aus dem fließenden Verkehr der A 7 heraus bis zur Kontrollstelle gelotst.
Insgesamt nahmen die Ermittler 26 Fahrzeuge genau unter die Lupe genommen, darunter auch ein Gefahrgut-LKW. Erschreckende Bilanz der Aktion: bei weit mehr als der Hälfte der Fahrzeuge stellten die Experten Mängel fest. 20 Fahrzeuge wurden beanstandet, davon 15 Lebensmitteltransporte.
Die Ermittler leiteten mehrere Verfahren wegen unterschiedlicher Rechtsverstöße, wie z. B. Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten, das Lebensmittel-Hygienerecht, das Tiertransportecht, Verdachts des Betruges, diverser Verkehrsordnungswidrigkeiten pp. ein und stellten insgesamt rund 500 Schaublätter sicher. Drei Brummifahrern wurde zudem die Weiterfahrt untersagt. In vier Fällen mussten Lebensmittel verworfen werden.
Hier zwei Besonderheiten:
Ein 45 jähriger LKW Fahrer aus dem Eichsfeldkreis beförderte für einen Betrieb aus Thüringen sogenanntes Warmfleisch in Form von Schweinehälften sowie Innereien und Blut. Bei Warmfleisch handelt es sich um unter besonderen Bedingungen (Temperatur) geschlachtetes Tierfleisch, welches unter besonderer Hygienesorgfalt und innerhalb kürzester Zeit sowie nur mit besonderer Genehmigung befördert und verarbeitet werden darf. Die beförderten Innereien und das Blut sind im Gegensatz zum Warmfleisch kühlpflichtig. Beide Waren wurden unter den Temperaturbedingungen für Warmfleisch befördert, dadurch bestand für die Innereien und das Blut eine Überschreitung der erlaubten Temperatur von über 20 Grad Celsius. Weiterhin waren leichte Missachtungen der Hygienevorschriften bei der Beförderung des Warmfleisches festzustellen. Durch den Fachdienst Lebensmittelkontrolle des Landkreises Göttingen wurden die kühlpflichtigen Waren vor Ort unbrauchbar gemacht. Sie wurden durch ein weiteres Fahrzeug abgeholt und müssen entsorgt werden. Die Schweinehälften wurden unter Auflagen zum Kundenbetrieb in Göttingen weiterbefördert. Den Fahrzeugführer sowie den Verantwortlichen im Betrieb erwarten ein Bußgeld zwischen 500 und 1000 Euro. Darüber hinaus wurden Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt, für die ebenfalls ein Bußgeld von mehreren hundert Euro zu erwarten ist.
Ein 49 jähriger LKW Fahrer aus dem Kreis Göttingen beförderte für eine Feinbäckerei aus dem Raum Göttingen Sahneprodukte, die mit 7 Grad Celsius befördert werden müssen. Tatsächlich wurden die Produkte ohne Kühlung bei über 14 Grad Celsius befördert. Die Transportbehälter wurden durch die Kontrolleure versiegelt. Die Produkte müssen entsorgt werden. Hier wurde ebenfalls ein Verfahren eingeleitet. Zusätzlich wurden auch in diesem Fall Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt, für die ein Bußgeld von mehreren hundert Euro zu erwarten ist. Ein weiteres Fahrzeug desselben Betriebes wurde ebenfalls mit kühlpflichtigen Waren festgestellt. Auch hier war die Kühlung außer Funktion. Die Ware wurde versiegelt und verworfen.
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