POL-GOE: (715/2012) Angeblicher "Schutz von Neonazis" nach Mahnwache der Göttinger Anti-Atom-Initiative - Polizei Göttingen weist Vorwürfe von sich
Göttingen (ots)
GÖTTINGEN (jk) - Im Zusammenhang mit einer Mahnwache der Anti-Atom-Initiative (AAI) Göttingen am vergangenen Montagabend (05.11.12) in der Innenstadt sind vom Veranstalter der Kundgebung und anderen Personen im Nachgang schwere Vorwürfe gegen die eingesetzten Polizeibeamten erhoben worden, die die Polizeiinspektion Göttingen an dieser Stelle ausdrücklich von sich weist und als haltlos bezeichnen muss.
In einer Pressemitteilung hatte die AAI behauptet, eingesetzte Polizeibeamte hätten nach einem Zwischenfall während der Kundgebung den beiden angeblichen Verursachern, einem 17 Jahre alten Jugendlichen und einem 18-jährigen Heranwachsenden aus Göttingen, bei denen es sich nach Aussage der AAI um "stadtbekannte Neonazis" handeln soll, Schutz gewährt. Die AAI wirft den beiden Göttingern vor, in den vergangenen Monaten einige Mahnwachen gestört zu haben. Angesichts der gegen sie erhobenen Vorwürfe, sieht sich die Polizei Göttingen zu einer Schilderung des Geschehensablaufes der Mahnwache aus polizeilicher Sicht veranlasst. Die monatlich stattfindenden Mahnwachen der AAI Göttingen werden ebenso wie andere versammlungsrechtliche Aktionen grundsätzlich immer von der Polizei begleitet. Um den versammlungsrechtlichen Charakter nicht unnötig zu stören, stehen die Einsatzkräfte und die dazugehörigen Fahrzeuge für die Dauer der Kundgebung regelmäßig abgesetzt vom unmittelbaren Veranstaltungsort für den Bedarfsfall, wie z. B. für verkehrsregelnde Maßnahmen im Falle eines spontanen Aufzuges, bereit. Dies ist gängige Praxis. Hierzu gehört auch ein ausführliches Kooperationsgespräch mit der Versammlungsleiterin zu Beginn der Mahnwache. Auch dieses ist am besagten Montagabend (05.11.12) erfolgt.
Als sich im Rahmen des Gespräches für die Einsatzleiterin der Polizei und ihren Kollegen keinerlei Hinweise auf mögliche Störungen der Versammlung oder auch für die Allgemeinheit ergaben, begaben sich beide zurück zu ihren auf den Johanniskirchhof wartenden Kollegen. Gegen 19.00 Uhr wurde die Kundgebung auf dem Marktplatz von der Versammlungs-leiterin beendet, ohne dass Störungen bei der Polizei bekannt wurden. Nach Beendigung der Mahnwache kamen der 17 Jahre alte Jugendliche und der 18-jähriger Heranwachsende auf die mit ihren beiden Polizeifahrzeugen auf dem Johanniskirchhof verweilenden Einsatzkräfte zu, um über ein zeitlich zurückliegendes Ereignis im Zusammenhang mit einer gefährlichen Körperverletzung zu sprechen. Einen aktuellen Bezug zur zuvor beendeten Mahnwache gab es nicht. Eine weitere Person war den beiden Göttingern gefolgt und schaltete sich in das von ihnen mit der Polizei geführte Gespräch ein. Der Mann betitelte die beiden jungen Männer als "Nazis" und störte wiederholt das laufende Gespräch. Die drei Personen wurden daraufhin räumlich voneinander getrennt und anschließend gesondert befragt.
Zu diesem Zeitpunkt erschien eine aus rund zwanzig Personen bestehende Gruppe auf dem Johanniskirchhof und wollte ebenfalls dem Gespräch der Polizei mit den beiden Göttingern beiwohnen. Hierbei handelte es sich zumindest teilweise um Personen, die zuvor an der zwischenzeitlich beendeten Mahnwache teilgenommen hatten. Die Personengruppe störte den Verlauf des Gespräches und warf den eingesetzten Polizeibeamten schließlich u. a. vor, "Nazis zu schützen". Den störenden Personen wurde daraufhin ein Platzverweis erteilt, um die Befragung ungestört fortsetzen zu können.
Die Situation vor Ort konnte durch Hinzuziehung weiterer Einsatzkräfte der Polizei und ausführlichen Gesprächen mit allen Beteiligten beruhigt werden. Alle Personen verließen anschließend den Johanniskirchhof.
Einen anderslautenden Vorwurf des Göttinger Kreisverbandes der Grünen in einer Pressemitteilung, wonach sich Störungen der monatlichen Anti-Atom-Demonstration durch "rechte Provokateure" seit dem 3. September mehrfach ereignet hätten, kann die Polizei Göttingen ebenfalls nicht bestätigen. Bedrohungen oder anderes strafrechtlich relevantes Verhalten, das polizeiliche Maßnahmen erforderlich gemacht hätte, sowie sonstige Störungen sind hierbei nicht bekannt geworden. Bei keiner der monatlich stattfindenden Mahnwachen haben die Versammlungsleiter, die für den ordnungsgemäßen Ablauf einer versammlungs-rechtlichen Aktion zuständig und verantwortlich sind, die Polizei über derartiges Verhalten informiert. Darüber hinaus sind seit dem 01.08.2012 bei der Polizei Göttingen keine tätlichen Angriffe oder Bedrohungen im Verlauf der Mahnwachen der AAI angezeigt worden. Die gegenteilige Behauptung der AAI in ihrer Pressemitteilung hinsichtlich der angeblichen Nichtbearbeitung einer Anzeige ist unzutreffend. Der 17 Jahre alte Jugendliche und der 18-jährige Heranwachsende sind in der Vergangenheit wegen allgemeinpolizeilicher Straftaten in Erscheinung getreten. Darüber hinaus wird gegen einen der beiden ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen geführt.
Unabhängig vom vorliegenden Geschehen legt die Polizei Göttingen großen Wert darauf festzustellen, dass der Schutz und die Hilfeleistung für Menschen in Notsituationen eine der wichtigsten und ureigensten Aufgaben der Polizei ist. Die jeweiligen politischen Einstellungen von potentiellen Opfern/Geschädigten spielen dabei keine Rolle. Anderslautende Vorwürfe sind aus Sicht der Polizei Göttingen unakzeptabel und entbehren jeglicher Grundlage.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Göttingen
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2301
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de
Original content of: Polizeidirektion Göttingen, transmitted by news aktuell