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POL-GOE: Stellungnahme der Polizeidirektion Göttingen zur Kritik an Aussagen zur Politisch motivierten Kriminalität

Göttingen (ots)

(hv) Anlässlich der von verschiedenen Seiten geäußerten Kritik zu den veröffentlichten Zahlen und Aussagen zur Politisch motivierten Kriminalität nimmt die Polizeidirektion Göttingen wie folgt Stellung:

Alle Fälle Politisch motivierter Kriminalität werden seit 2001 von allen Polizeien des Bundes und der Länder auf der Grundlage einheitlicher Verfahrensregeln und Maßstäbe bewertet und gezählt. Die Einordnung einer Straftat als politisch motiviert erfolgt grundsätzlich durch den polizeilichen Sachbearbeiter unter Beachtung dieser Regeln und wird einer Qualitätskontrolle durch das Fachkommissariat der jeweils zuständigen Polizeiinspektion, das Landeskriminalamt und Bundeskriminalamt unterzogen. Diese Verfahrensregeln und Bewertungsmaßstäbe gelten ohne jegliche Abweichung selbstverständlich auch für die Polizeidirektion Göttingen.

In der Pressemitteilung vom 07.05.2013 wurde dargestellt, dass 2012 im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Hameln/Pyrmont ein auffälliger Anstieg von Straftaten mit politisch linksmotiviertem Hintergrund registriert wurde. Dabei stand die weit überwiegende Anzahl der erfassten Delikte mit dem damaligen Transport von MOX-Brennstäben in das Kernkraftwerk Grohnde im Zusammenhang. Dass derart politisch und emotional aufgeladene Anlässe häufig nicht nur mit einem zulässigen Bürgerprotest, sondern leider auch mit einem erhöhten Straftatenaufkommen einhergehen ist ein in vielen Lageberichten zur Politisch motivierten Kriminalität beschriebenes Phänomen, z.B. im Zusammenhang mit den bisher durchgeführten Castor-Transporten. Dennoch wäre jede Gleichsetzung des Bürgerprotestes mit dem anlassbezogenen Straftatenaufkommen völlig unzulässig und wurde vom Polizeipräsidenten auch nicht vorgenommen.

Polizeipräsident Robert Kruse geht davon aus, dass die Kritik an den Aussagen zur Politisch motivierten Kriminalität im Wesentlichen auf Missverständnissen über die Erfassungssystematik und die Pflichten der Polizei in diesem Zusammenhang beruht. "Ich werde daher auf Kritiker wie dem AStA, die Anti-Atom-Initiative und die Grüne Jugend zugehen und entsprechende Gesprächsangebote unterbreiten", erklärte Kruse

Auch die Bewertung der Straftaten im Zusammenhang mit der Veranstaltung des RCDS im Januar 2012 in der Universität Göttingen erfolgte durch die Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Göttingen in der dargestellten Weise. In Folge dieses Einsatzes wurden 17 Strafverfahren eingeleitet. In der Pressemitteilung vom 07.05.2013 war in diesem Zusammenhang von fünf Verurteilungen die Rede. Hierzu hat die Polizeidirektion Göttingen richtig zu stellen, dass es bislang lediglich zu zwei Verurteilungen gekommen ist, in einem dritten Fall findet demnächst nach Widerspruch des Angeschuldigten gegen einen Strafbefehl die Hauptverhandlung statt. Grund dieser Differenz ist ein Übertragungsfehler auf der Sachbearbeiterebene. Die Polizeidirektion Göttingen bedauert diesen Fehler.

Rückfragen bitte an:

Hilke Vollmer
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Polizeidirektion Göttingen
Telefon: 0551/491-1031
Mobil: 0152/338 30 114
Fax: 0551/491-1035
E-Mail: pressestelle@pd-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de

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