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POL-GOE: (692/2013) Scheiben vereist - Fußgänger in Gieboldehausen beim Überqueren der Obertorstraße von PKW erfasst und schwer verletzt

Göttingen (ots)

Gieboldehausen, Obertorstraße Dienstag, 26. November 2013, gegen 18:25 Uhr

GIEBOLDEHAUSEN (jk) - Beim Überqueren der Obertorstraße in Gieboldehausen (Kreis Göttingen) ist am Dienstagabend (26.11.13) gegen 18.25 Uhr ein 44 Jahre alter Fußgänger von einem VW Golf erfasst und schwer verletzt worden.

Am Steuer des Wagens saß ein 29 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Northeim. Er war in Richtung Hohe Leuchte unterwegs.

Ersten Ermittlungen zufolge war die Sicht des 29-Jährigen durch die beschlagenen und zum Teil vereisten Scheiben seines PKW erheblich eingeschränkt.

Vermutlich infolge dieser unzureichenden Sicht nach vorn und zur Seite und einer den schlechten Sichtverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit bemerkte der Golffahrer den in Höhe des Einmündungsbereichs der Marktstraße die Obertorstraße überquerenden 44 Jahre alten Gieboldehäuser nicht bzw. zu spät. Obwohl der Autofahrer sofort stark abbremste als er den Mann sah, wurde der Fußgänger von dem VW Golf erfasst und über die Motorhaube auf die Fahrbahn der Marktstraße geschleudert.

Ein Rettungswagen brachte den Verletzten in die Göttinger Uni-Klinik.

Vereiste Scheiben und schlechte Sicht können lebensgefährlich sein. Verkehrssicherheitsberater Jörg Arnecke von der Polizeiinspektion Göttingen sagt hierzu:

"Die früh eintretende Dunkelheit und die kalte Jahreszeit stellen die Verkehrsteilnehmer vor Herausforderungen. Pkw-Fahrer sind hiervon besonders vor Fahrtantritt aber auch während der Fahrt betroffen. Insbesondere vereiste Scheiben und Außenspiegel führen dazu, dass die fehlende Rundumsicht zur Gefahr wird und zwar zum Einen für andere Verkehrsteilnehmer, indem sie von dem Autofahrer durch das "kleine Guckloch" in der Frontscheibe nicht oder nicht rechtzeitig wahrgenommen werden aber auch für den Autofahrer selbst, da er das Verkehrsgeschehen rund um sein Fahrzeug nicht richtig verfolgen kann.

Die Rechtslage hierzu ist eindeutig. Jeder Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht während der Fahrt nicht eingeschränkt wird. Diese rechtliche Verpflichtung ergibt sich aus § 23 StVO. Hierzu zählt auch die fehlende Rundumsicht aufgrund vereister Scheiben und zugefrorener Außenspiegel. Auch letztere und zwar auf der Fahrer- und der Beifahrerseite müssen zur sog. Verkehrsbetrachtung frei sein.

Ein Verstoß gegen die "Vorschrift zur freien Sicht" kostet den betroffenen Autofahrer bei fahrlässiger Begehung 10 Euro und bei Vorsatz 20 Euro Verwarngeld."

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2301
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de

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