POL-GOE: (325/2014) Plagiat- und Fakeshops erobern das Internet - Polizei Göttingen informiert zu neuen Betrugsvarianten
Göttingen (ots)
GÖTTINGEN/FRIEDLAND (je) - Im März diesen Jahres ist eine Friedländerin Betrügern im Internet zum Opfer gefallen.
Sie hatte über die Internetseite "www.schuhezalando.com" Laufschuhe des Herstellers "Nike" bestellt, die sie mittels Kreditkarte bezahlte. Hierzu musste sie ein separates Benutzerkonto mit ihren Personalien erstellen. Wenige Minuten später erhielt sie eine Zahlungsbestätigung in englischer Sprache. Was dann folgte, machte die Frau stutzig.
In kurzer Abfolge erhielt sie diverse Zahlungsaufforderungen in unterschiedlichen Sprachen. So nahm sie die Internetseite näher unter die Lupe und stieß auf formelle Fehler, wie fehlendes Impressum und erhebliche Rechtschreibfehler. Eine Nachfrage bei ihrer Hausbank bestätigte die Abbuchung, jedoch war der Betrag höher als die Rechnungssumme. Die Internetseite war inzwischen nicht mehr abrufbar.
Die Friedländerin erstattete daraufhin Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei. Das kuriose war, dass sie ca. einen Monat später ein Paket erhielt, in dem sich u .a. Laufschuhe befunden haben, jedoch nicht in der Anzahl, wie von der Geschädigten bestellt und wie die Ermittler später herausgefunden haben, auch nicht in der Qualität. Bei den Laufschuhen handelte es sich nämlich um billige Kopien (siehe Foto).
Die Spur der Täter, die anderweitige ausländische Banknoten und Netzwerke nutzen, um ihre wahre Identität zu verschleiern, führte die Ermittler der Polizei nach China. Der Schaden wurde der Frau inzwischen von der Bank erstattet.
Doch was sind eigentlich sind Plagiat- und Fakeshops? - Bei sog. Plagiatshops werden Fälschungen/Plagiate an den ahnungslosen Kunden geliefert - Bei sog. Fakeshops erhält der Kunde trotz Zahlung gar keine Ware
In beiden Fällen nutzen die Täter den guten Namen etablierter Online-Shops und wandeln diese minimal ab, so dass der Anschein entsteht, der Kunde befinde sich auf der Seite des Originalanbieters. Selbst Recherchen im Internet lassen etwaige Zweifel verfliegen, da über den Plagiat- und Fakeshop noch nichts negatives bekannt ist, was jedoch auf die jeweilige kurze Verweildauer im Internet zurückzuführen ist.
Jacqueline Emmermann (Foto) vom Präventionsteam der Polizei Göttingen rät: - Seinen Sie grundsätzlich misstrauisch, wenn mit großen Preisrabatten oder sehr niedrigen Preisen geworben wird. - Prüfen Sie unbedingt das Impressum. Dort sollte eine deutsche Adresse oder aus einem EU-Land mit einem Verantwortlichen hinterlegt sein -alle Länder der EU (inkl. Großbritannien) unterliegen dem Markengesetz. Aufschluss können auch die zentralen Registrierungsstellen DENIC (Domains in Deutschland) sowie WHOIS-SEACH (Domains im Ausland) geben. - Lassen Sie die zweifelhafte Internetseite auf der offiziellen Homepage der Anbieter prüfen! - Sind Sie unsicher, ob es sich bei dem erworbenen Produkt um ein Plagiat handelt, lassen Sie es von einem Fachhändler auf Minderwertigkeit überprüfen. - Sie können sich auch an die Verbraucherzentrale wenden! - Haben Sie ein gesichertes Imitat erworben, kontaktieren Sie zunächst den Verkäufer und lassen sich den Kaufbetrag zurückerstatten. Erfolgt keine Reaktion, veranlassen Sie eine Rückbuchung über Ihre Bank. Bei Komplikationen in der Rückabwicklung des Kaufgeschäfts erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei. - Wissentlicher Plagiatkauf wird in Deutschland rechtlich verfolgt. Die Verpackungen werden beim Import stichprobenartig vom Zoll überprüft. Stellt sich hierbei heraus, dass es sich um Fälschungen handelt, macht sich der Käufer u. U. wegen Markenrechtsverletzung und Steuerhinterziehung strafbar. - Hören Sie auf ihr Bauchgefühl: "Im Zweifel nie"
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