POL-GOE: (469) Dienstrechtliche Schritte - "Kein Signal für eine Täterschaft"
Hann. Münden (hl) Nach den Vorwürfen gegen Polizeibeamte des Polizeikommissariates Hann. Münden (Kreis Göttingen) wegen Körperverletzung im Amt hat der Leiter der Polizeiinspektion Göttingen Leitender Polizeidirektor Friedrich Niehörster dienstrechtliche Schritte eingeleitet. Ein 48-jähriger Polizeioberkommissar, ein 45-jähriger Polizeikommissar und ein 45- jähriger Polizeihauptmeister wurden nach Göttingen abgeordnet. Die Abordnung des 45-jährigen Polizeihauptmeisters ist inzwischen wieder aufgehoben. Bei der Entscheidung handelt es sich um eine "vorsorgliche Maßnahme" und "kein Signal für eine Täterschaft". Auch gilt für die Beamten weiter die Unschuldsvermutung. Ergänzende Angaben aus dem laufenden Ermittlungsverfahren können zurzeit nicht gemacht werden.
In einem Zeitungsartikel in der Ausgabe der Mündener Allgemeinen vom 5.6.02 hatte ein 35-jähriger Mündener schwere Vorwürfe gegen Polizeibeamte erhoben. Laut dem Bericht sollen Polizeibeamte ihn auf dem Sattelfest am 2.6.02 unverhältnismäßig behandelt und später auf der Wache geschlagen haben. Sofort nach Auswertung des Artikels hatte der Leitende Polizeidirektor Friedrich Niehörster den Zentralen Kriminaldienst in Göttingen mit den Ermittlungen beauftragt und die Staatsanwaltschaft Göttingen eingeschaltet.
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