POL-GOE: Gemeinsame Kontrollwoche zur Bekämpfung der Eigentums- und Schleusungskriminalität durch reisende Täter
Göttingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung zu den abgestimmten Kontrollmaßnahmen der PD Göttingen und des PP Nordhessen
Als Reaktion auf die weiterhin hohen Zahlen bei den Wohnungseinbrüchen in Südniedersachsen und Diebstählen von und aus Kraftfahrzeugen stimmten sich die Polizeidirektion Göttingen und das Polizeipräsidium Nordhessen ab, Kontrollen auf den erkannten, von überörtlich agierenden Tätern genutzten Anreise- und Verbringungswegen der Bundesautobahnen durchzuführen. Hierbei sollten auch die Deliktsfelder Planenschlitzen / Ladungs- und Kraftstoffdiebstahl sowie die Schleusungskriminalität bekämpft werden.
Erklärtes Ziel war es, neben den oben genannten zu erwarteten Feststellungen, mit unterschied-lichen Kontrollmaßnahmen und Vorgehensweisen Erfahrungen zu sammeln, um bei späteren Maßnahmen ggf. noch zielgerichteter die Deliktsfelder bekämpfen zu können.
Bei den vom 14. bis zum 18.03.2017 erfolgten Kontrollen wurden fast jeden Tag insgesamt ca. 100 hessische und niedersächsische Polizeibeamte eingesetzt. Diese wurden unterstützt von den Autobahnmeistereien und dem THW. Zeitgleich führte auch der Zoll Kontrollen durch.
Kontrollergebnisse für den Bereich Südniedersachsen:
Insgesamt kontrollierte die Polizei 659 Fahrzeuge und ca. 800 Personen. Hierbei wurden 3 Per-sonen festgestellt, die per Haftbefehl gesucht wurden, einer von ihnen war zur Festnahme aus-geschrieben und wurde einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Die Einsatzkräfte leiteten 23 Strafverfahren ein, davon einmal wegen Fahren unter alkoholischer Beeinflussung. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,08 Promille. Außerdem bestand bei einem 22 jährigen und einem 28 jährigen Fahrzeugführer der Verdacht der Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Es wurden jeweils Blutentnahmen durchgeführt. Die Bilanz im Bereich der Ordnungswidrigkeiten beläuft sich auf insgesamt 68 eingeleitete Ver-fahren, dazu zählen auch Geschwindigkeitsüberschreitungen und Unterschreitung des Sicher-heitsabstandes. Negativer Spitzenreiter im Bereich Geschwindigkeit war ein Fahrzeugführer, der bei Tempolimit 130 eine gemessene Geschwindigkeit von 192 Km/h fuhr und damit 62 km/h zu schnell war. 11 Fahrzeugführer mussten ihre Fahrzeuge stehen lassen, ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt. 5 weitere Fahrzeugführer mussten eine Sicherheitsleistung entrichten.
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