All Releases
Follow
Subscribe to Polizeidirektion Göttingen

Polizeidirektion Göttingen

POL-GOE: Räumlichkeiten der ehemaligen DIK-Moschee sollen gemeinnütziger Einrichtung zu Gute kommen

Hildesheim / Göttingen (ots)

Nachdem im März 2017 das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport den so genannten "Deutschsprachigen Islamkreis e. V." in Hildesheim verboten und die Polizeidirektion Göttingen das Vereinsvermögen inklusive Moschee beschlagnahmt hat, wird nun über die weitere Verwendung der Räumlichkeiten entschieden. Am 07. März 2017 hat das niedersächsische Innenministerium den Verein "Deutschsprachiger Islamkreis" (DIK) nach dem Vereinsgesetz verboten. Die Polizeidirektion Göttingen, in deren Zuständigkeitsbereich die DIK-Moschee in der Martin-Luther-Straße in Hildesheim liegt, hat das Verbot durchgesetzt und im Zuge dessen das Vereinsvermögen - unter anderem die Räumlichkeiten der DIK-Moschee - beschlagnahmt und eingezogen. Das Verfahren ist mittlerweile rechtskräftig, sodass die Räumlichkeiten nun veräußert werden können. Nach dem Vereinsgesetz muss die weitere Verwendung einem gemeinnützigen Zweck zu Gute kommen. Anstatt eines Verkaufs ist also auch die Übertragung an eine gemeinnützige Einrichtung möglich. In Abstimmung mit der Stadt Hildesheim und dem Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften ist aktuell eine Übertragung der Räumlichkeiten der ehemaligen Moschee an eine ortsansässige Organisation vorgesehen, die gemeinnützigen Zwecken dient und auf weite Sicht in der Lage ist, sowohl finanziell als auch durch langjährige Erfahrung einer solchen Einrichtung die Räume zweckdienlich zu betreiben.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julia Huhnold
Telefon: 0551/491-1004
Fax: 0551/491-1035
E-Mail: pressestelle@pd-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de

Original content of: Polizeidirektion Göttingen, transmitted by news aktuell

More press releases: Polizeidirektion Göttingen
More press releases: Polizeidirektion Göttingen