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POL-GOE: (945/03) Polizei warnt vor unseriösen Timesharing- Angeboten

Göttingen (ots)

Im Zusammenhang mit Timesharing-Angeboten treten
in Urlaubsgebieten immer wieder skrupellose Betrüger auf, die die
Urlaubsstimmung von Feriengästen gezielt ausnutzen und versuchen, aus
der Unwissenheit ihrer Opfer Kapital zu schlagen. Mit einem
zehnseitigen Faltblatt zum Thema "Timesharing" informiert die Polizei
Urlauber darüber, wie sie sich wirksam gegen schwarze Schafe in der
Timesharing-Branche schützen können. Das Faltblatt kann aus dem
Internet unter www.polizei.propk.de herunter geladen werden.
Bei Timesharing-Modellen wird das Recht erworben, eine
Ferienimmobilie über eine festgelegte Laufzeit für eine bestimmte
Dauer im Jahr zu nutzen. In aller Regel ist dieses Angebot an die
Mitgliedschaft in einer "Tauschbörse" gekoppelt. Hierdurch erhält der
Kunde die Möglichkeit, seinen Anspruch auf sein Appartement gegen das
Nutzungsrecht für ein Feriendomizil an einem anderen Urlaubsort zu
tauschen, um so seinen Urlaub flexibler zu gestalten.
Neben seriösen Timesharing-Anbietern tummeln sich in der Branche
aber leider auch Betrüger und organisierte Tätergruppen, die ihren
Sitz unter anderem in Spanien und der Dominikanischen Republik haben.
Die Täter gehen dabei häufig nach folgendem Strickmuster vor: Gezielt
werden potenzielle Opfer am Urlaubsort auf der Straße angesprochen.
Eine beliebte Masche ist es, ahnungslosen Urlaubern vorzugaukeln,
dass sie einen Hauptpreis bei einer Lotterie oder einem Gewinnspiel
gewonnen hätten. Abzuholen sei der angebliche Hauptpreis dann jedoch
an einem anderen Ort, zum Beispiel in einem Hotel. Statt des
versprochenen Gewinns werden die Betroffenen in eine dubiose
Verkaufsveranstaltung für Urlaubs- und Freizeitangebote (z.B. Golf
spielen, Autos mieten) gelockt. Am Ende werden den Urlaubern dann
"supergünstige" Timesharing-Angebote unterbreitet. Dabei machen sich
die Betrüger mit psychologisch geschickten Tricks die gelöste
Stimmung der Urlaubsgäste zunutze. Hinzu kommt, dass die
komplizierten Timesharing-Verkaufsklauseln oft nur schwer
durchschaubar sind. Erfahrungen zeigen, dass Urlauber immer wieder
auch ohne nähere Prüfung auf vermeintlich einmalig günstige Offerten
hereinfallen und Straftäter oft nur allzu leicht an die begehrte
Unterschrift gelangen. Für viel Geld erwirbt der Urlauber deshalb
manchmal statt eines Urlaubsanspruchs lediglich einen Anspruch auf
eine Urlaubsbuchung - womöglich gibt es den Club gar nicht oder die
Angebote sind nicht verfügbar.
Selbst bereits geprellte Urlauber sind keineswegs davor gefeit,
noch einmal um ihre Ersparnisse gebracht zu werden. In einer weiteren
beliebten Betrugsmasche wird gerade Besitzern von Timesharing-
Anteilen ein wirtschaftlich interessanter Verkauf der ansonsten
schwer veräußerbaren Wohnungen angeboten. Dabei machen sich die
raffinierten Täter gezielt den Wunsch des Anlegers zu nutze, sich aus
langfristigen Verträgen zu lösen. Gerade die Aussicht, endlich die
teuer erworbenen Anteile zu einem vernünftigen Preis verkaufen zu
können, verleitet viele Betroffene dazu, den Betrügern die
geforderten finanziellen Vorleistungen für Gebühren oder Unkosten zu
bezahlen. Die angeblichen Leistungen sind jedoch entweder überhaupt
nicht erforderlich oder die versprochenen Gegenleistungen werden nie
wirklich erbracht. Schäden in Millionenhöhe sind die Folge.
Damit es gar nicht so weit kommt, gibt die Polizei folgende Tipps:
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Brechen Sie das Verkaufsgespräch im Zweifel sofort ab.
  • Vergleichen Sie genau: Was wurde Ihnen versprochen und was steht im Vertrag?
  • Seien Sie misstrauisch, wenn hohe Renditen im Zusammenhang mit Anlagegeschäften zugesichert werden.
  • Geben Sie niemals Ausweispapiere oder Kreditkarte aus der Hand.
  • Unterzeichnen Sie nie an Ort und Stelle und ohne Ausstiegsklausel.
  • Leisten Sie keine Anzahlung und bezahlen Sie nie im Voraus.
  • Erstatten Sie schnellstmöglichst Anzeige, wenn Sie das Gefühl haben oder sogar wissen, dass sie betrogen wurden.
  • Weitere Infos erhalten Sie bei jeder (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle oder den Verbraucherschutzzentralen (Adressen im Faltblatt)
ots-Originaltext: Polizei Göttingen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=7452

Rückfragen bitte an:

Polizei Göttingen

Telefon:0551-491-1034
Fax: 0551-491-1035
pressestelle@pi-goettingen.polizei.niedersachsen.de
www.polizei.niedersachsen.de/goettingen

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