POL-GOE: (631/2005) Ungenehmigtes Lagerfeuer - 49-Jähriger droht mit Spalthammer
Göttingen (ots)
Dransfeld, Weide am Schotsberg Donnerstag, 18. August 2005, gegen 22.10 Uhr
Ein 49 Jahre alter unter Alkoholeinfluss stehender Mann aus Adelebsen hat gestern Abend gegen 22.10 Uhr auf einer Weide bei Dransfeld Polizeibeamte mit einem ca. einen Meter langen Spalthammer bedroht und einen 35 Jahre alten Feuerwehrmann vor Eintreffen der Polizei durch einen Schlag mit dem Werkzeug unter das Kinn sowie einen Schlag mit der Hand oder Faust auf den Rücken leicht verletzt.
Nach bisherigen Erkenntnissen erschien der Angetrunkene in Begleitung eines 32 Jahre alten Mannes und dessen 39 Jahre alter Frau auf seiner am Waldrand gelegenen Weide, nachdem die Freiwillige Feuerwehr Dransfeld ein ungenehmigtes Lagerfeuer gelöscht hatte. Einer der Feuerwehrmänner schilderte, dass die o. g. Eltern der drei an der Feuerstelle anwesenden 10, 13 und 16 Jahre alten Mädchen zuvor am Feuer gewesen seien und eine Spraydose in das offene Feuer geworfen hätten.
Während die herbeigerufene Funkstreife der Polizei die Personalien der drei Mädchen feststellte, erschienen der 49-jährige Vater der 13-Jährigen und die beiden Eltern der 10 und 16 Jahre alten Mädchen am Ort. In aggressivem Ton forderte der Adelebser die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr auf, sich von seiner Weide zu entfernen. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, drohte er den Beamten damit, dass er "einen Spalthammer holen und ihnen die Schädel spalten" werde. Er ging zu einem in der Nähe abgestellten Bauwagen und kam kurz danach mit dem einen Meter langen Werkzeug in der Hand zurück, wobei er auf die Ordnungshüter zuging. Erst als einer der Beamten seine Dienstpistole in die Hand nahm, blieb der Mann stehen. Nach Eintreffen von zwei weiteren Funkstreifenwagen ließ sich der 49-Jährige schließlich widerstandslos festnehmen. Er wurde zur Blutprobe mit zur Wache genommen und anschließend in das Polizeigewahrsam eingeliefert. Ihn erwartet jetzt u. a. ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung, Bedrohung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführens einer Brandgefahr.
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