POL-GOE: (51/2007) Bahnschwellendieben auf der Spur - Polizei Hann. Münden ermittelt
Göttingen (ots)
Hann. Münden, ehemalige Bahnlinie zwischen Volkmarshausen und Scheden Donnerstag, 11. Januar 2007, gegen 16.20 Uhr
Die Polizei Hann. Münden ermittelt gegen drei Männer aus Göttingen im Alter von 30, 35 und 39 Jahren, die verdächtig sind, sich an den Bahnschwellen eines Teilstückes der ehemaligen Bahnlinie zwischen Volkmarshausen und Scheden zu schaffen gemacht zu haben. Auch gegen ihren Arbeitgeber, einen 35-jährigen Göttinger, und einen weiteren 38 Jahre alten Mann aus Adelebsen wurden die Ermittlungen aufgenommen.
Ein aufmerksamer Zeuge hatte am Donnerstagnachmittag (11.01.07) gegen 16.20 Uhr die Polizei verständigt, nachdem er das Trio bei Arbeiten auf den stillgelegten Gleisen in Höhe der Klusteiche beim Abbau der Schienen und Schwellen beobachtet hatte.
Die ausgerückte Funkstreife konnte die drei Tatverdächtigen wenig später dabei antreffen, die sie die von dem Zeugen beschrieben Arbeiten durchführten bzw. mit deren Vorbereitung beschäftigt waren. Weitere Ermittlungen ergaben, dass für Demontage pp. überhaupt keine Genehmigung vorlag.
Bei einer anschließenden Begutachtung des Streckenabschnitts durch die Ermittler wurde festgestellt, dass die Männer vom Bahnübergang aus in Richtung Scheden die Bahnstrecke bereits auf einer Länge von ca. 100 Metern "abgeräumt" hatten. Sämtliche Schwellen und Schienen waren hier verschwunden. Zum Einsatz kam bei den Arbeiten u. a. auch ein Bagger. Im weiteren Streckenverlauf hatte man darüber hinaus schon vorbereitend die Schienen in einem Abstand von fünf Metern mit Werkzeugen getrennt und die dazugehörenden Schrauben gelöst.
Durch die unzulässiger Weise ausgebauten und abtransportierten Materialen ist dem Landkreis Göttingen, der Eigentümer der Bahnstrecke ist, ein Schaden in Höhe von rund 1.800 Euro entstanden. Nach ersten Erkenntnissen wurde der Bahnschrott vermutlich verkauft.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass für derartige Unternehmungen eine Genehmigung des Landkreises Göttingen vorliegen muss.
Kann eine solche nicht vorgewiesen werden, geht es demjenigen wie den Tatverdächtigen im vorliegenden Fall. Gegen sie wird nun wegen Diebstahls ermittelt.
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