POL-GOE: (266/2007) Neues Versicherungskennzeichen wird Pflicht - 9 Anzeigen am ersten Tag
Göttingen (ots)
GÖTTINGEN (da) - Wie jedes Jahr begann gestern mit dem 01. März wieder ein neues Versicherungsjahr für Kleinkrafträder, Mofas und Leichtkraftfahrzeuge; neue Schilder, dieses Jahr in Grün, wurden also Pflicht.
Das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen stellt in keinster Weise ein Kavaliersdelikt dar, sondern ist strafrechtlich ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, der mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen machen sich viele Verkehrsteilnehmer offenbar auch über die möglichen finanziellen Folgen eines verschuldeten Unfalls keine Gedanken, anders ist zumindest nicht zu erklären, warum jedes Jahr viele ohne gültige Versicherung angetroffen werden.
In Hann. Münden, Rosdorf und Göttingen wurden am ersten Tag bereits 9 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt. Waren die Verursacher zwar zwischen 22 Jahren und 68 Jahre alt, ist es doch überwiegend die jüngere Generation, die ihrer Versicherungspflicht nicht nachkommt. In diesem Zusammenhang wird die Polizei auch in der nächsten Zeit die Kontrollen von Kleinkrafträdern fortsetzen.
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