POL-GOE: (568/2007) Demonstration gegen bundesweite Durchsuchungsaktion - Polizei nimmt zwei Demonstranten fest, Polizeibeamter durch Biss leicht verletzt
Göttingen (ots)
Göttingen, Innenstadt Mittwoch, 9. Mai 2007, 19.00 bis 19.45 Uhr
Rund 200 Angehörige der örtlichen linken Szene haben am Mittwochabend (09.05.07) in der Göttinger Innenstadt mit einer Protestaktion gegen die am gleichen Tage bundesweit durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen des Bundeskriminalamtes (BKA) im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen mehrere Personen der linksextremen Szene wegen "Gründung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" vor dem Hintergrund des bevorstehenden G 8-Gipfels demonstriert. Während des Aufzugs wurde ein 28 Jahre alter Polizeibeamter bei einem Handgemenge durch einen Biss in den Finger leicht verletzt. Zwei Demonstrationsteilnehmer im Alter von 21 und 23 Jahren (darunter eine Frau) wurden vorübergehend festgenommen.
Die Demonstrationsteilnehmer hatten sich zunächst gegen 19.00 Uhr am Gänseliesel auf dem Marktplatz versammelt. Als sich auch nach mehrmaliger Nachfrage durch den Einsatzleiter kein Versammlungsleiter zu erkennen gab und sich der Aufzug nach Entrollen eines themenbezogenen Transparentes in Richtung Weender Tor in Bewegung setzen wollte, versperrten Einsatzkräfte der Zugspitze den weiteren Weg.
Die Aufzugsteilnehmer liefen daraufhin sofort nach hinten in die entgegen gesetzte Richtung weg, gefolgt von den eingesetzten Kräften. Im weiteren Verlauf rannten rund 80 der Demonstranten in bzw. durch ein Bekleidungsgeschäft in der Weender Straße und warfen mehrere Kleiderständer um. Als Beamte einen 21 Jahre alten Göttinger und eine zwei Jahre ältere Mitdemonstrantin aufhalten wollten, leisteten beide Widerstand. Sie wurden zunächst festgenommen und zur Wache gebracht. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurden beide nach Hause entlassen.
Der Aufzug löste sich wenig später immer weiter in Kleingruppen auf. Zu weiteren Zwischenfällen kam es nicht.
Die Polizei leitete drei Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und je ein Strafverfahren wegen Landfriedensbruch und Körperverletzung ein. Geprüft wird noch, ob dem Bekleidungsgeschäft durch das Umwerfen der Ständer Sachschäden entstanden sind.
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