Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach Urkundenfälschung
Offenburg (ots)
Die Beamten der Bundespolizei in Offenburg haben bereits am Sonntagnachmittag am Bahnhof in Offenburg eine falsche slowakische Identitätskarte sichergestellt. Diese zeigte ein algerischer Staatsangehöriger den Beamten bei der Kontrolle vor. Zusätzlich hatte er eine geringe Menge an Betäubungsmittel dabei.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der 32-Jährige wurde daraufhin gestern Mittag von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen Urkundenfälschung, unerlaubter Einreise und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 5 Euro verurteilt. Das gefälschte Ausweispapier wurde eingezogen.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweis- lage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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