Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen
Kehl/Offenburg (ots)
Bereits am 09. Januar kontrollierten Beamte der Bundespolizei an der Haltestelle der Tramlinie D in Kehl einen algerischen Staatsangehörigen. Dieser konnte sich gegenüber der Streife zunächst nicht ausweisen. Eine Überprüfung der Fingerabdrücke im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der 38-Jährige wissentlich entgegen eines Einreise- und Aufenthaltsverbots in das Bundesgebiet eingereist war. Bei der Durchsuchung seiner mitgeführten Gegenstände wurde durch die Beamten eine falsche italienische Identitätskarte aufgefunden und sichergestellt.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann aus Algerien wurde daraufhin gestern Mittag von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen und Einreise entgegen eines Einreise-/Aufenthaltsverbots zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweis- lage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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