Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach Urkundenfälschung in Kehl
Kehl/Offenburg (ots)
Bereits am Sonntag (17.03) um die Mittagszeit, haben Beamte der Bundespolizei an der Haltestelle der Tramlinie D in Kehl eine falsche polnische Identitätskarte sichergestellt. Diese zeigte ein georgischer Staatsangehöriger den Beamten bei der Kontrolle vor. Er war zuvor mit der Tram unerlaubt nach Deutschland eingereist.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der 53-Jährige wurde daraufhin am Montag von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen Urkundenfälschung und unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Das gefälschte Ausweispapier wurde eingezogen.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweis- lage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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