Verband der Feuerwehren in NRW e. V.
VdF-NRW: DFV-Krise: Der VdF NRW fordert Erneuerung des DFV einschließlich Präsidium
Wuppertal (ots)
Im Rahmen der heutigen Sondersitzung des Verbandsausschusses des Verbandes der Feuerwehren in NRW, zu der auch alle Mitgliedsverbände aus den 54 Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen eingeladen waren, wurde einstimmig bei einer Enthaltung vereinbart, eine wirkliche und ehrliche Erneuerung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) zu fordern. DFV-Präsident Hartmut Ziebs hatte im Rahmen dieser Sitzung nach wochenlanger medialer Verbandskrise und Querelen mit fünf seiner sieben Vizepräsidenten erklärt, seine Funktion zum 31.12.2019 niederzulegen, um so einen Neuanfang für den Deutschen Feuerwehrverband zu ermöglichen.
Der einstimmige Beschluss des Verbandsausschusses im Wortlaut:
1. Der VdF NRW nimmt den Rücktritt von DFV-Präsident Hartmut Ziebs mit großem Bedauern, aber zugleich auch großem Respekt zur Kenntnis. Er dankt ihm für seine geleistete Arbeit zum Wohle der deutschen Feuerwehren.
2. Der VdF NRW glaubt an den Bedarf und die Kraft einer einheitlichen Vertretung aller Feuerwehren auf Bundesebene durch den DFV.
3. Die tiefe Krise und die katastrophale Außenwahrnehmung des DFV sowohl in der Öffentlichkeit als auch innerhalb der Feuerwehren müssen allerdings sofort beendet werden. Dazu bedarf es eines sofortigen vollständigen Neuanfangs unseres Bundesverbandes.
4. Unser Bundesverband ist in der aktuellen personellen, aber auch sonstigen Aufstellung für die Feuerwehren in Deutschland kein Mehrwert, sondern eine Last für ihren guten Ruf. Der DFV ist aktuell nicht als seriöse und ernsthafte Organisation wahrzunehmen, sondern er verstrickt sich in Kleinkriege von Personal- und Postendebatten. Dadurch riskiert er den Verlust von maßgeblichen Sponsoren und Unterstützern, die nicht mit in das Chaos seiner Außenwahrnehmung gezogen werden wollen.
5. Die größte und drängendste Aufgabe ist daher die Wiedergewinnung verlorenen Vertrauens. Dies kann nur durch eine vollständige personelle Neuaufstellung des Präsidiums unter Austausch der Geschäftsführung gelingen. Konkret zum Präsidium: Nachdem Hartmut Ziebs zurückgetreten ist, muss Gleiches sofort auch für die fünf Vizepräsidenten gelten - inklusive eines Verzichts auf eine erneute Kandidatur für DFV-Spitzenämter. Sie müssen ebenso wie Hartmut Ziebs den Verband über ihre eigene Person stellen.
6. Ein Neustart erfordert aber auch bei allen verbleibenden Verantwortungsträgern, insbesondere auch in der Mitgliedschaft des DFV, eine respektvollere, offenere, geradlinigere und kameradschaftlichere Kommunikation als bisher. Entscheidungen dürfen nicht von Kleingruppen jenseits der Gremien unter sich ausgemacht werden, sondern müssen in den satzungsgemäß vorgesehenen DFV-Gremien ergebnisoffen diskutiert und getroffen werden.
7. "Neuanfang" bedeutet aber auch eine rasche organisatorische und inhaltliche Neuaufstellung des DFV. Hierbei müssen folgende Aspekte Berücksichtigung finden: - Die politische und gesellschaftliche Netzwerkarbeit des DFV auf Bundesebene war bis zur aktuellen Krise beispielhaft gut und darf sich keinesfalls verschlechtern. - Die feuerwehrliche Facharbeit muss in ihrem Stellenwert innerhalb des DFV deutlich gestärkt werden und bessere Unterstützung im Verband erhalten, so dass sie noch stärkere Außenwirkung entfalten kann. - Der DFV muss sich in seiner Tätigkeit klar daran ausrichten, dass sein Zweck darin besteht, seinen Mitgliedern, den Feuerwehren und den Feuerwehrleuten einen konkreten Mehrwert für ihre Feuerwehrtätigkeit zu bieten. - Dazu bedarf es auch einer Neuausrichtung der Arbeit der Bundesgeschäftsstelle. Ihre Geschäftsprozesse sind, ggf. unter Begleitung durch externe Beratung, neu aufzustellen. - Der DFV muss sich viel mehr als bisher transparent, offen und ansprechbar zeigen. Das gilt für Entscheidungsprozesse ebenso wie für die Hintergründe seiner Arbeit und seine Finanzen. - Die Strukturen im DFV müssen demokratischer werden. Alle entscheidungsbefugten Gremien sind mit einer demokratischen Legitimation durch die Delegiertenversammlung auszustatten. Denn gewählte Gremien sind bei Verfehlungen abwählbar; man kann sie unmittelbar für ihr Handeln zur Rechenschaft ziehen. - Diese Legitimation hat zum Beispiel der nach heutiger Satzung sehr mächtige Präsidialrat nicht. Er besteht im Kern nur aus den Landesverbandsvorsitzenden oder von ihnen beliebig entsandten Vertretern, die zuvorderst Landesverbandsinteressen wahrnehmen. Die Beschlusskompetenzen des Präsidialrats, der als Gremium ja durchaus erhalten bleiben kann, müssen daher künftig von einem Gremium wahrgenommen werden, dessen Mitglieder von der Delegiertenversammlung nach einer festzulegenden proportionalen Verteilung gewählt werden. Dies garantiert eine sachbezogene Debatte und vermeidet länderbezogene Mehrheitsblöcke. Gute Erfahrungen hat der VdF NRW z.B. mit der dahingehenden Konstitution seines Verbandsauschusses gemacht. - Der DFV muss niederschwellige Formen der Einbeziehung der Feuerwehrbasis festschreiben, wie sie mit Hilfe zum Beispiel moderner digitaler Technologie recht einfach umsetzbar ist.
8. Diese Positionen sind für den VdF von so grundsätzlicher Bedeutung für die Neuaufstellung des DFV, dass er sie in jedem Fall berücksichtig sehen muss. Er ist darüber hinaus selbstverständlich für weitere Vorschläge Anderer offen. Wir sehen darin einen konstruktiven Neugestaltungsprozess, in den sich der VdF NRW mit allen ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einbringen wird.
9. Der Verbandsausschuss beauftragt den VdF-Vorstand, einen dahingehenden Diskussionsprozess mit den anderen DFV-Mitgliedern (heißt: insbesondere den anderen Landesfeuerwehrverbänden) anzustoßen. Vermutlich ist die Installation einer Satzungskommission zweckdienlich, die von einer außenstehenden und erfahrenen Persönlichkeit unabhängig geleitet wird und in der alle Landesverbände vertreten sind.
10. Der VdF weiß aus seiner eigenen Geschichte, dass auf drängende Fragen auch zügig Antworten gefunden werden können, wenn man nur dazu bereit ist. Der Verbandsausschuss beauftragt den Vorstand, für Ende Februar eine VdF-Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der geprüft wird, ob und in welchem Umfang die oben genannten Punkte 5 bis 10 bis dahin eingelöst wurden. Andernfalls empfiehlt er der dann tagenden VdF-Mitgliederversammlung, über den weiteren Verbleib im DFV zu befinden.
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