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Polizei Düren

POL-DN: 07101705 Fahruntüchtigkeit nach Medikamenteneinnahme

Jülich (ots)

Eine ebenso auffällige wie gefährliche Autofahrt
durch die Jülicher Innenstadt absolvierte am Dienstagnachmittag eine 
betagte Seniorin. Ein außer Dienst befindlicher Polizeibeamter 
verhinderte Schlimmeres.
Gegen 17.15 Uhr wurden Beamte der Polizeiwache Jülich durch einen 
Kollegen in die Nordstraße gerufen. Der hatte in einem günstigen 
Moment eine vor ihm fahrende 80 Jahre alte Pkw-Fahrerin aus Jülich 
angehalten, nachdem diese durch deutliche Ausfallerscheinungen auf 
sich aufmerksam gemacht hatte. Wie der Zeuge mitteilte, war ihm die 
bejahrte Fahrerin zunächst in der Neusser Straße durch auffälliges 
Langsamfahren und deutlich verzögertes Anfahren nach einem Ampelstopp
aufgefallen. Wäre das alleine noch durch vorsichtige Fahrweise 
erklärbar gewesen, so steigerte sich die potentielle Gefährlichkeit, 
als die Seniorin im weiteren Fahrtverlauf beim Abbiegen jeweils bis 
auf die Gegenfahrbahn geriet. Auch ansonsten waren deutliche 
Schlangenlinien erkennbar, die ein Einschreiten des Mitteilers 
erforderlich machten.
Ein Verdacht auf Alkohol am Steuer bestätigte sich bei der Frau 
jedoch nicht. Allerdings hatte sie ärztlich verordnete Medikamente 
eingenommen, die sich nach ersten Ermittlungen stark 
reaktionsverzögernd auswirken und nach deren Einnahme kein Fahrzeug 
geführt werden darf.
Wegen des Verdachts auf absolute Fahruntüchtigkeit musste der 
Jülicherin eine Blutprobe entnommen und der Führerschein 
sichergestellt werden. Die Ermittlungen dauern an.
Zum verkehrssicheren Umgang mit Medikamenten rät die Polizei:
Auch Medikamente können die Fahruntüchtigkeit beeinträchtigen. 
Beachten Sie die Warnhinweise auf dem Beipackzettel von Medikamenten,
die sich auf die Teilnahme am Straßenverkehr beziehen.
Vermeiden Sie auch Fahrten nach der Einnahme von Medikamenten OHNE
Warnhinweis. Viele Arzneimittel haben unbekannte Nebenwirkungen oder 
Begleiterscheinungen, die sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit 
auswirken können (z.B. Schwindelgefühle, beeinträchtigtes 
Sehvermögen)!
Fahrten unter Medikamenteneinfluss sind nur bei ordnungsgemäßer 
Einnahme erlaubt, solange die Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigt 
wird. Allerdings können verordnete Medikamente gerade auch für die 
Erhaltung der Fahrtauglichkeit erforderlich sein. Wenn Sie Fahrfehler
begehen, kann bereits eine Straftat vorliegen, die dann zum Entzug 
der Fahrerlaubnis führt!
Lassen Sie sich immer von einem Arzt oder Apotheker beraten!
Verzichten Sie insbesondere auf die Kombination von Medikamenten 
und Alkohol!

Rückfragen bitte an:

Polizei Düren
Pressestelle

Telefon: 02421-949 1100
Fax: 02421-949 1199

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