POL-DN: Autofahrerin bei Verkehrsunfall getötet
Linnich (ots)
Bei einem Verkehrsunfall am Montagvormittag kam eine 31 Jahre alte Autofahrerin aus Hückelhoven ums Leben. Ihre beiden Mitinsassen, ein 34 Jahre alter Mann aus Herzogenrath und die 14 Monate alte Tochter der Frau, erlitten schwere Verletzungen und mussten nach notärztlicher Erstbehandlung an der Unfallstelle mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik transportiert werden.
Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen der Polizei befuhr die 31-jährige Frau gegen 10.40 Uhr mit einem Pkw die Bundesstraße 57 von Linnich in Fahrtrichtung Gereonsweiler. In Höhe einer Gaststätte machte sie nach Angaben von Zeugen aus derzeit ungeklärter Ursache mit ihrem Wagen plötzlich einen Schlenker nach links auf die Gegenfahrbahn. Ein 39-jähriger Kraftfahrer aus Slowenien, der mit einem Lkw mit Anhänger dem Auto zu dieser Zeit aus Richtung Gereonsweiler entgegen gefahren kam, versuchte vergeblich mit seinem Gespann noch nach links auszuweichen. Beim Frontalzusammenstoß der Fahrzeuge wurde das Auto der Hückelhovenerin in das angrenzende Feld geschleudert. Die 31-Jährige verstarb an ihren schweren Verletzungen unmittelbar an der Unfallstelle. Die beiden Mitinsassen wurden von den Rettungsdiensten aus dem Autowrack geborgen. Der Lkw-Fahrer blieb unverletzt.
Bei dem schweren Verkehrsunfall entstand an den beteiligten Fahrzeugen hoher Sachschaden in noch nicht zu beziffernder Höhe. Die Bergung des Lkw aus dem Straßengraben und die Sicherstellung des Pkw erfolgten durch Abschleppunternehmen.
Zur Feststellung der genauen Unfallursache wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ein Sachverständiger hinzu gezogen, der derzeit Untersuchungen an der Unfallstelle durchführt. Die Ermittlungen der Polizei dauern ebenfalls an.
Für die Dauer der erforderlichen Maßnahmen an der Unfallstelle wurde die Bundesstraße ab 10.40 Uhr zwischen Linnich und Gereonsweiler gesperrt und dauert weiterhin bis voraussichtlich 16.00 Uhr an. Der Verkehr wird durch Polizeibeamte abgeleitet. Die Aufhebung der Sperrung wird durch eine Nachtragsmeldung bekannt gegeben.
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