POL-DN: "Kleiner Waffenschein" erforderlich
Jülich (ots)
Eine Straftat nach dem Waffengesetz wird seit dem Montagabend einem 19-jährigen Jülicher vorgeworfen. Die Polizei fand bei ihm eine durchgeladene Tränengaspistole im Rucksack.
Gegen 19.00 Uhr wurde eine Gruppe junger Männer auf der Römerstraße in Höhe des Mädchengymnasiums durch Polizeibeamte überprüft. Im Rahmen der Kontrolle förderten die Beamten bei einem 19-Jährigen eine aufmunitionierte Gasdruckwaffe zu Tage. Da die Berechtigung zum Führen dieser Waffe nicht vorlag, wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Pistole sichergestellt.
Immer wieder muss die Polizei gegen Personen einschreiten, die unerlaubt eine solche als Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe deklarierte Schusswaffe mit sich führen. Es wird daher erneut darauf hingewiesen, dass das Führen solcher Waffen, die erst von Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr erworben werden dürfen, außerhalb des befriedeten Besitztums immer erlaubnispflichtig ist. Der dazu gesetzlich vorgeschriebene "Kleine Waffenschein" wird durch die Kreispolizeibehörde ausgestellt.
Bei festgestellten Verstößen wird die Polizei auch zukünftig konsequent Strafverfahren einleiten.
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