POL-DN: Namensschwindler machte sich jünger als erlaubt
Langerwehe (ots)
Eine nicht ordnungsgemäße Ladungssicherung führte am Montagnachmittag im Ortsteil Schlich zur Überprüfung eines Fahrzeugführers. Weil der sich jünger machte, als er aussah, nahm die Kontrolle einen für ihn weniger erfreulichen Verlauf.
Gegen 16.00 Uhr stoppte eine Funkstreifenwagen-Besatzung auf der Eifelstraße einen Autofahrer, der auf einem mitgeführten Anhänger einen nicht zugelassen Pkw transportierte. Dabei musste festgestellt werden, dass von lediglich zwei zur Befestigung verwendeten Spanngurten bereits einer derart beschädigt war, dass von einem sicheren Transport keine Rede mehr sein konnte. Bei der Ermittlung der Fahrerpersonalien wurde es dann noch heikler. Der Überprüfte gab zunächst vor, keine Ausweispapiere mitzuführen. Statt dessen nannte er auf Befragen seinen angeblichen Namen und wiederholte hartnäckig ein Geburtsdatum aus dem Jahr 1988. Da das geschätzte Alter des Mannes jedoch eher einem Vierzig- als einem Zwanzigjährigen entsprach, kam es schließlich zur Durchsuchung, bei der Identitätsdokumente aufgefunden wurden. Daraus ergab sich, dass der 1966 geborene Mann aus Langerwehe derzeit 41 Jahre alt ist.
Die Begründung für den aufgeflogenen Schwindel schob er nach. Er hatte vor Jahren die Fahrerlaubnis verloren und saß somit unberechtigt am Steuer. Dies hat strafrechtliche Folgen für ihn, aber auch für den Halter des Pkw, der die Fahrt zuließ. Beide wurden angezeigt. Das Gespann durfte später mit einem anderen Fahrer weiter fahren, nachdem die Ladung besser gesichert worden war.
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