POL-DN: Regelungen zum "Begleiteten Fahren" missachtet
Jülich (ots)
Strafrechtliche Ermittlungen musste die Polizei am späten Mittwochabend gegen einen 17-Jährigen aus Jülich einleiten. Neben der Tatsache, dass er ohne genehmigte Begleitung am Steuer eines Autos gesessen hatte und dabei mit einem anderen Fahrzeug zusammen stieß, stand er auch noch unter Drogeneinfluss.
Gegen 23.10 Uhr wurde die Polizei zur Unfallaufnahme zur Brockmüllerstraße/Ecke Friedrich-Ebert-Straße gerufen. Dort war es zum Zusammenstoß zweier Pkw gekommen. Nach den Feststellungen an der Unfallstelle hatte der 17-Jährige mit einem Auto die Friedrich-Ebert-Straße in Fahrtrichtung Münstereifeler Straße befahren. Da er offenbar mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen war, übersah er den für ihn von rechts aus der Brockmüllerstraße heran kommenden Wagen einer 64 Jahre alten Frau aus Titz.
Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge, wobei der Pkw des Jugendlichen frontal mit der Front gegen die linke Seite am Auto der Titzerin prallte. Dadurch wurde dieses Fahrzeug herum geschleudert und kam in Höhe eines bepflanzten Mittelstreifens auf der Friedrich-Ebert-Straße zum Stillstand.
Bei der Kollision wurde die 64-Jährige leicht verletzt. Sie wollte sich jedoch deswegen selbstständig in ärztliche Behandlung begeben.
Den eingesetzten Polizeibeamten legte der Unfallverursacher eine Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren" vor. Die darauf zur Begleitung eingetragenen Erziehungsberechtigten waren aber nicht mit im Fahrzeug gewesen. Weil der Jugendliche ferner einräumte, vor Fahrtantritt einen Joint geraucht zu haben, wurde er zur Blutprobenentnahme der Polizeiwache zugeführt.
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