POL-DN: Ohne Führerschein - Krad danach geschoben
Kreuzau (ots)
Ein 15 Jahre alter Jugendlicher aus Nideggen fiel am Mittwoch gegen 09.15 Uhr einer Streifenwagenbesatzung auf, da er beim Führen eines Kleinkraftrades nicht den vorgeschriebenen Helm trug. Später durfte er aus einem weiteren Grund seinen fahrbaren Untersatz nur noch schieben.
Auf der Landesstraße 249 aus Richtung Kreuzau kommend war der junge Nideggener unterwegs, als er am Ortseingang von Niederau in Höhe der Einmündung "Am Sandberg" in die Polizeikontrolle geriet. Zunächst war nur offensichtlich, dass der Zweiradlenker keinen Kopfschutz trug, dann stellte sich aber auch noch heraus, dass er nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte. Da der 15-Jährige sein Krad vor Ort nicht sichern konnte, schob er sein Fahrzeug anschließend zurück in Richtung Kreuzau, wo er es auf der Polizeiwache abstellen konnte. Von dort konnte er sein Kleinkraftrad später mit seinem Vater abholen, dem der Sachverhalt erklärt und eröffnet wurde, dass nun gegen seinen Sohn ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
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