POL-DN: Wenn der Vater mit dem Sohne
Düren/Niederzier/Jülich (ots)
Nach intensiven Ermittlungen der zuständigen Kriminalkommissariate konnte jetzt einem Familienduo, bestehend aus einem 46-Jährigen aus Niederzier, sowie dessen 25 Jahre alten Sohn aus Düren, eine ganze Reihe von Eigentumsdelikten so beweissicher zur Last gelegt werden, dass beide Männer die Untersuchungshaft antreten mussten.
Seit dem 01. Februar 2010 befinden sich die polizeibekannten Tatverdächtigen auf richterliche Anordnung bereits in Untersuchungshaft, nachdem die Polizei ihnen auf die Spur gekommen war. Die anschließende Ermittlungsarbeit führte aus Sicht der Polizei inzwischen zur Klärung einer Vielzahl von Diebstahls- und Betrugshandlungen der beiden Beschuldigten.
So konnte dem Vater nachgewiesen werden, dass er mit zwei entwendeten EC-Karten insgesamt acht Bargeldverfügungen an verschiedenen Geldautomaten veranlasst und sich dadurch bereichert hatte. Weiterhin hatte der 46-Jährige im August 2009 versucht, ein in Düren abgestelltes motorisiertes Zweirad durch Kurzuschließen zu entwenden. Ebenfalls im August 2009 stieg er in eine Gaststätte in Jülich ein und entwendete dort Bargeld sowie eine Digitalkamera.
Der Sohn hatte sich nach Feststellung der Polizei auch allein auf Diebestour begeben. So wurden ihm vier Einbrüche in die Kindergärten von Hambach, Niederzier, Ellen und Düren sowie zwei Schuleinbrüche in Merken und Düren nachgewiesen.
Aber auch gemeinsam waren Vater und Sohn recht nachtaktiv. Ihnen konnten bislang gemeinsam verübte Einbrüche in die Mülldeponie Horm, Einbruchsdelikte in den Echtzer Kindergarten und in zwei Schulen in Arnoldsweiler nachgewiesen werden.
Die beiden einschlägig vorbestraften Personen haben nun eine empfindliche Haftstrafe zu erwarten. Familienvergünstigungen sind dabei grundsätzlich nicht vorgesehen.
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