POL-DN: Querulanten stören Unfallaufnahme
Düren (ots)
Nicht nur mit einer Unfallaufnahme hatte die Polizei am Montagabend Arbeit. Auch plötzlich auftretende Störungen machten es den Beamten nicht gerade leicht.
Kurz nach 19.00 Uhr wurde die Polizei zu einem Unfall an der Kreuzung Aachener Straße/Elberfelder Straße gerufen. Dort war es in der Dunkelheit zu einem Zusammenprall zwischen einem Pkw und einem Fußgänger gekommen. Wie die Ermittlungen einschließlich mehrerer Zeugenbefragungen an der Unfallstelle ergaben, hatte eine 73 Jahre alte Autofahrerin aus Nörvenich zunächst die Elberfelder Straße befahren. Als die Frau dann an der beampelten Kreuzung bei Grünlicht nach links auf die stadtauswärts führende Aachener Straße abbog, hatte sie allerdings einen dunkel gekleideten 22-jährigen Fußgänger übersehen, der die Aachener Straße in Richtung Rurstraße auf der Fußgängerfurt überschritt. Dabei war der Passant über die Motorhaube auf die Fahrbahn geworfen worden. Ein RTW transportierte ihn von der Unfallstelle zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus. Die Unfallverursacherin selbst war geschockt. Noch während die Polizisten sich alle Mühe gaben, an der belebten Kreuzung die unfallursächlichen Umstände zu protokollieren, um später eine nachvollziehbare Rekonstruktion zu ermöglichen, torkelte ein Dürener Pärchen heran. Er, 42 Jahre, und sie, 32 Jahre, hatten im angetrunkenen Zustand offenbar nichts Besseres zu tun, als die Polizisten von der Arbeit abzuhalten. Eine leichte Blessur, die die Frau sich irgendwo bei einem Sturz am Kaiserplatz zugezogen haben will, nahm das Paar zum Anlass, die Beamten nachhaltig zu provozieren. Man verlangte nach einem Rettungswagen, der aus Sicht der Unfallaufnehmenden jedoch völlig unangemessen war. Man bot den eigenen Verbandskasten zur Hilfe an, was jedoch nur kurzfristig die Gemüter des offenbar auf Randale gebürsteten Pärchens beruhigte. Auch nach einem Platzverweis gaben diese keine Ruhe. Tatsächlich erschien der 42-Jährige nach kurzem Verschwinden mit einem dornigen Ast erneut und wollte damit nach einer Polizistin schlagen. Jetzt war die Gewahrsamnahme des Aggressors erforderlich. Ein Alcotest ergab bei ihm einen Wert von mehr als zwei Promille AAK. Für ihn wurden die Verbringung ins Polizeigewahrsam, die Entnahme einer Blutprobe und die Fertigung einer Strafanzeige erforderlich, was, ganz nebenbei erwähnt, auch das Überstundenkonto der damit befassten Polizeibeamten weiter belastete.
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