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POL-DN: (Kreis Düren) Gebührenbescheid nach Falschalarm - Zankapfel zwischen Polizei und Bürger

Düren (ots)

001106 -6- (Kreis Düren) Gebührenbescheid
nach Falschalarm - Zankapfel zwischen Polizei und Bürger
Kreis Düren - In den letzten Jahren ist die Zahl der in
Privathäusern installierten Alarmanlagen sprunghaft angestiegen.
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger möchten ihr Haus, ihr Hab und
Gut auf diese Weise besser geschützt wissen. Gleichzeitig ist
auch die Zahl der Anbieter derartiger Technik gewachsen. Der
Wettbewerb um Marktanteile ist groß. Bedauerlicherweise hat dies
jedoch nicht unbedingt zu einer Qualitätssteigerung geführt.
Vielfach werden Billigstangebote auf den Markt geworfen.
   Eine Alarmanlage soll Überfälle oder Einbrüche so früh wie
möglich erkennen und Alarm auslösen. Je nach Art und Umfang kann
sie Täter abschrecken, so dass es erst gar nicht zu einem
Einbruch kommt, oder hilfeleistende Stellen alarmieren. Dies
kann durch einen Alarm vor Ort durch Blinkleuchte oder Sirene
erfolgen oder über ein automatisches Wählgerät an einen Partner
(z.B. Wach- und Sicherheitsunternehmen) eigener Wahl. Auch eine
Kombination beider Alarmierungsarten ist möglich.
   Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die
Qualität einiger Alarmanlagen und/oder deren Installation
unzureichend sind. Oft fehlt es an der fachlichen Qualifikation
der Anbieter und Monteure. Aber auch mangelnde Wartung kann
ursächlich für Störungen sein. Eine Vielzahl von Falschalarmen
ist die Folge.
   Die Polizei in NRW wird so in unzumutbarer Weise durch
mehrere tausend Falschalarme pro Jahr belastet. Daraus wurde
Ende 1996 die Konsequenz gezogen. Die Verwaltungsgebührenordnung
wurde erweitert. Die Betreiber von Alarmanlagen haben bei
Falschalarmen eine Gebühr von 170 Mark zu zahlen. Angesichts
einer Falschalarmquote von über 90 % und den damit verbundenen
unnötigen Polizeieinsätzen wurde diese Gebühr unumgänglich.
Neben NRW erheben weitere 12 Bundesländer Gebühren bei
Falschalarmen.
   Mit der neuen Kostenpflicht sollen die Anlagenbetreiber dazu
angehalten werden, ihre Anlagen besser zu warten, Alarme genauer
zu prüfen und beim Kauf einen höheren Qualitätsstandart zu
wählen.
   Selbstverständlich ist es Aufgabe der Polizei, strafbare
Handlungen zu erforschen und zu verfolgen. Da bei einem
Fehlalarm jedoch keine strafbare Handlung vorliegt, sondern in
der Regel ein Versäumnis des Betreibers ursächlich ist, ist es
billig, die Allgemeinheit nach dem Verursacherprinzip von den
Gebühren freizuhalten und den Einzelnen zu belasten.
   Eine Alarmanlage alleine verhindert keinen Einbruch. Hierzu
sind andere Sicherungseinrichtungen vorrangiger. Solide Fenster,
Türen und Schlösser gepaart mit einer qualitativen Alarmanlage
halten Einbrecher von ihrem kriminellen Tun ab. Wenn darüber
hinaus eine gute Nachbarschaft gepflegt wird, dürften Ihr Haus,
Ihre Wohnung und somit Ihr Eigentum optimal geschützt sein.
   Zum Thema Alarmanlagen hält das Kommissariat Vorbeugung der
Kreispolizeibehörde Düren, Oberstraße 71 -79, 52349 Düren,
Telefon (0 24 21) 949-845, für Interessenten ein Merkblatt
bereit.
   Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KPB
Düren unter:
www.polizei.nrw.de/dueren oder direkt 
www.lka.nrw.de/praev/alarmanlagen.htm. (W. Mensak)
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düren

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Düren
Kreispolizeibehörde Düren VL2.2
Telefon: 02421-949 345
Fax: 02421-949 349

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