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POL-DN: Alkoholisiert und uneinsichtig

Düren (ots)

Gleich zweimal ging Polizeibeamten der Wache Düren in der Nacht zu Dienstag ein alkoholisierter Dürener Autofahrer ins Netz. Seine Uneinsichtigkeit führte zur Sicherstellung seiner Fahrzeugschlüssel.

Bei einer Routinekontrolle hielten die Polizisten gegen 01:50 Uhr auf der Veldener Straße einen mit mehreren Personen besetzten Pkw an. Der 29-jährige Fahrzeugführer versuchte zwar, den Konsum von Alkohol zu leugnen, seine Atemluft und ein durchgeführter Alkoholtest bewiesen jedoch das Gegenteil: der Wert von 1,24 Promille (AAK) bescherte dem Mann eine Fahrt im Streifenwagen zur Polizeiwache. Dort wurde durch eine Ärztin eine Blutprobe entnommen, deren Auswertung später Aufschluss über den tatsächlichen Grad der Alkoholisierung geben wird.

Die Polizisten beschlagnahmten den Führerschein des Delinquenten und erklärten ihm ausdrücklich, dass er vorerst kein Kraftfahrzeug mehr führen dürfe. Den Wagen des Düreners hatten sie zuvor verschlossen in der Nähe der Veldener Straße abgestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der alkoholisierte Mann die Wache an der August-Klotz-Straße wieder verlassen.

Etwa eine halbe Stunde später, gegen 03:10 Uhr, wurde der Pkw des Düreners durch Polizeibeamte erneut fahrender Weise auf der Neuen Jülicher Straße bemerkt. Am Steuer saß der unbelehrbare 29-Jährige, der die ihm kurz zuvor erläuterten Vorschriften bewusst ignoriert hatte. Er erklärte, er wolle zunächst seine Mitfahrer nach Hause bringen und anschließend selbst heim fahren. Das soeben ausgesprochene Verbot der Weiterfahrt interessiere ihn weder im Moment, noch werde er sich zukünftig daran halten. Um die Möglichkeit, dieses verantwortungslose Vorhaben weiter in die Tat umzusetzen zu unterbinden, stellten die kontrollierenden Beamten den Schlüssel des Pkw sicher.

Gegen den Dürener wurden in der Nacht also gleich zwei Strafanzeigen gefertigt. Zum einen wegen Trunkenheit im Verkehr, und zum anderen wegen der Missachtung des Fahrverbots. Ob die ihm nun drohenden Strafen seine generelle Einstellung zur Teilnahme am Straßenverkehr positiv beeinflussen werden, bleibt abzuwarten.

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