POL-DN: Zwei Verkehrsunfälle mit Radfahrerinnen
Düren/Kreuzau (ots)
Zwei Radfahrerinnen erlitten am Montagnachmittag glücklicherweise keine schwerwiegenden Verletzungen, als sie bei Unfällen in Düren und Kreuzau von Autos erfasst wurden. Die Polizei ruft zu erhöhter Vorsicht und Rücksicht gegenüber Radfahrern auf; diese wiederum sollten sich auch an die Verkehrsregeln halten.
Um 14:25 Uhr ereignete sich an Dürens meist frequentiertem Kreisverkehr ein Zusammenstoß zwischen dem Pkw eines 24-jährigen Kölners und einer 20 Jahre alten Radfahrerin aus Düren. Die Zweiradfahrerin hatte den Einmündungsbereich Friedrich-Ebert-Platz/Euskirchener Straße, aus Richtung Girbelsrather Straße kommend, überqueren wollen. Dabei verhielt sie sich allerdings verbotswidrig, weil sie über den kurz vor dem Rondell angelegten Fußgängerüberweg radelte. Als Radfahrerin genießt sie dabei eben nicht den Vorrang wie ein Fußgänger. Zudem ignorierte sie ein zusätzlich aufgestelltes Hinweisschild "Radfahrer absteigen", das an dieser als Gefahrenstelle bekannten Örtlichkeit extra aufgestellt wurde, damit solche Unfälle nicht passieren. Der auf dem linken von zwei Fahrstreifen auf den Kreisverkehr zufahrende Pkw-Fahrer hatte die unerwartet heran kommende Frau im Verkehrsgewühl zu spät gesehen und nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Mit Knieverletzungen wurde sie durch einen RTW in ein Krankenhaus gebracht.
Eine Stunde später, um 15:20 Uhr, zog sich eine 72 Jahre alte Radfahrerin aus Kreuzau in der Ortslage Winden ebenfalls eine Beinverletzung zu, die ambulant im Krankenhaus behandelt werden musste. Sie hatte den parallel zur Maubacher Straße links neben der Fahrbahn angelegten Radweg in Fahrtrichtung Kreuzau befahren. Zur selben Zeit hatte ein 45 Jahre alter Autofahrer aus Hürtgenwald an einer Parkplatzausfahrt die aus seiner Sicht von rechts heran fahrende Frau zu spät wahrgenommen und beim Anfahren erfasst.
Aus Sorge um die Gesundheit und das Leben der Radfahrer empfiehlt die Polizei übrigens einen geeigneten Kopfschutz, der sich beim Sturz als rettende Lebensversicherung erweisen kann.
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