POL-DN: Zwei Unfälle bei Merzenich
Merzenich (ots)
Binnen kurzer Zeit ereigneten sich am Mittwochmittag zwei Verkehrsunfälle auf Land- und Bundesstraßen im Gemeindegebiet, bei denen insgesamt vier Menschen zum Glück nicht schwer verletzt wurden.
Um 13:05 Uhr mussten Polizei und Rettungsdienste zur Landestraße 264 in Höhe des Gewerbegebietes "Auf der Heide" ausrücken. Ein 73 Jahre alter Autofahrer aus Wehretal (Werra-Meißner-Kreis) hatte die Landesstraße in Fahrtrichtung Niederzier befahren. Als er bei der Suche nach einer Autobahnzufahrt abgelenkt war, wie der Mann später einräumte, habe er beim Linksabbiegen in den nach Merzenich führenden Steinweg nicht auf den Gegenverkehr geachtet. Beim Abbiegevorgang stieß er mit dem Wagen einer in Richtung Girbelsrath fahrenden Dürenerin frontal zusammen. Die ebenfalls 73-Jährige sowie deren 72-jährige Beifahrerin mussten durch einen RTW zur ambulanten ärztlichen Versorgung in ein Krankenhaus transportiert werden. Beide beteiligten Fahrzeuge waren erheblich beschädigt und am Ende der Unfallaufnahme durch Abschleppdienste abgeholt worden.
Nur einige Minuten später und wenige Kilometer weiter passierte um 13:30 Uhr der nächste Unfall im Umfeld von Merzenich. Ein 47-jähriger Autofahrer aus Grafschaft, der die Bundesstraße 264 von Golzheim in Richtung Merzenich befuhr, hatte im entscheidenden Moment nicht aufgepasst und zu spät mitbekommen, dass sich vor ihm eine Fahrzeugkolonne verkehrsbedingt aufgestaut hatte. Mit Wucht stieß er gegen das Heck des von einem 42-Jährigen aus Simmerath gesteuerten Pkw. Dessen Front wiederum landete am Heck des vor ihm rollenden Wagens eines 43-Jährigen aus Köln. Auch Dank moderner Sicherheitsausstattungen blieben der Unfallverursacher und der Beteiligte aus Grafschaft von schweren Verletzungen verschont. Beide klagten über erträgliche Schmerzen und wollten später selbstständig einen Arzt aufsuchen. Ihre Autos dagegen waren infolge der erheblichen Deformationen nicht mehr fahrbereit.
Die Gesamtsachschadenshöhe bei beiden Unfällen beläuft sich nach ersten polizeilichen Schätzungen auf mindestens 50000 Euro.
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