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POL-DN: Ein Zwilling kommt selten allein

Düren (ots)

Wer nach einem Verkehrsunfall Gewissheit über die Identität seines Unfallgegners haben will, sollte beim Personalienaustausch mit dem anderen Unfallbeteiligten Sorgfalt an den Tag legen. Denn der könnte auch einen Zwillingsbruder haben.

Als ein 24 Jahre alter Student aus Düren um 16:30 Uhr auf der Schenkelstraße stadteinwärts radelte, konnte er nicht unbedingt erahnen, dass sein Tagesablauf sich binnen Sekunden unplanmäßig entwickeln würde. Zur selben Zeit fuhr nämlich auf der Gegenfahrbahn der Schenkelstraße ein Autofahrer zunächst in Richtung Tivolistraße. Als der mit dem Pkw dann aber nach links in die Wilhelmstraße einbiegen wollte, hatte er offenbar den bevorrechtigten Radfahrer übersehen. Es kam zum Unfall. Zeugen mussten beobachten, dass der Fahrradfahrer nach dem Zusammenprall mit der Autofront auf die Straße stürzte. Dabei zog sich der 24-Jährige einige schmerzhafte Verletzungen zu. Noch bevor der hinzu gerufene Rettungswagen den jungen Mann später einlud und zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus transportierte, kam es zu einer Art Personalienaustausch zwischen den Unfallbeteiligten. Der Radfahrer tippte sich die angegebene Telefonnummer und den Namen seines Gegenüber ins Mobiltelefon. Zu einer Einsichtnahme von Ausweisdokumenten kam es aber nicht. Während die RTW-Besatzung sich dann um den Verletzten kümmerte und die Polizei auf der Anfahrt war, entfernte sich der beteiligte Autofahrer von der Unfallstelle.

Wegen der unvollständigen Angaben musste die Polizei Ermittlungen anstrengen, um an den Wohnsitz des Autofahrers zu gelangen, gegen den jetzt wegen Unfallflucht ermittelt wird. An der Wohnadresse in Düren wurde im Anschluss an die Unfallaufnahme ein 22-Jähriger angetroffen, auf den die Beschreibung exakt passte. Der allerdings hat gar keine Fahrerlaubnis und behauptete, nicht er, sondern sein eineiiger Zwillingsbruder sei derzeit mit dem Wagen unterwegs. Der Benannte meldete sich dann erst am Abend auf der Polizeiwache und stellte durch persönliche Vorsprache unter Beweis, dass er tatsächlich das optische Doppel seines Bruders ist. Selbst Frisur und Brille waren gleich aussehend. Allerdings ergaben sich aufgrund der beschriebenen Bekleidung leichte Ungereimtheiten, so dass theoretisch auch sein Bruder unerlaubt mit dem Wagen unterwegs gewesen sein könnte. Eine Gegenüberstellung mit Unfallzeugen dürfte hier wenig Erfolg versprechen.

Die polizeilichen Ermittlungen dazu dauern an.

Rückfragen bitte an:

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