POL-DN: Wissen sie nicht was sie tun?
Düren/Jülich (ots)
Unabhängig voneinander gerieten am Dienstag und am frühen Mittwoch drei jeweils 23 Jahre alte Verkehrsteilnehmer selbstverschuldet in die Mühlen der Justiz.
Am Dienstagabend, gegen 19:50 Uhr, wurde eine 23-Jährige aus Hürtgenwald in der Dürener Innenstadt am Steuer eines Pkw auf der Schenkelstraße überprüft. Die junge Frau konnte bei der Kontrolle den Führerschein nicht vorweisen, weil dieser ihr erst vor anderthalb Wochen nach einer Trunkenheitsfahrt durch die Polizei abgenommen worden war. Dennoch hatte sie sich verbotener Weise wieder hinters Lenkrad gesetzt und war gefahren. Und auch dieses Mal gab es weiteren Grund zur Beanstandung.
Die Beschuldigte stand offensichtlich unter akutem Drogeneinfluss, was sich auch bei der Durchführung eines Drogenvortests bestätigte. Sie räumte den Konsum ein und musste eine erneute Blutentnahme zu Beweiszwecken hinnehmen. Jetzt wird ein weiteres Mal strafrechtlich gegen sie ermittelt. Auch der Halter, der die Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis zuließ, wird sich unangenehmen Fragen stellen müssen.
In der Nacht, um 03:30 Uhr, war es dann ein 23-Jähriger aus Merzenich, der als Radfahrer einen lebensgefährlichen Leichtsinn "an den Tag" legte. Auf der für Fahrradfahrer gesperrten zweispurigen und schnell befahrenen Bundesstraße 56 zwischen Birkesdorf und Düren traf eine Streifenwagenbesatzung auf den in deutlichen Schlangenlinien von links nach rechts schwankenden Radler, der nicht mal ein funktionierendes Licht an seinem Gefährt hatte. Dafür hielt er eine Bierflasche in der Hand und pustete beim Alcotest eine Promillezahl von 1,48 ins Gerät. Blutprobe und Strafanzeige!
Kurz vor 08:00 Uhr am Mittwochmorgen wurde eine, wegen Eigentums- und Drogendelikten, bereits polizeibekannte 23 Jahre alte Autofahrerin aus Linnich auf dem Von-Schöfer-Ring in Jülich aus dem Verkehr "gefischt". Zuletzt hatte die Frau bereits am Montagabend einen Verkehrsunfall an der A44 verursacht (siehe dazu PM vom 06.05.2014) und war dabei bereits ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen. Gegen die notorisch uneinsichtige Beschuldigte wurde erneut ein Strafverfahren eingeleitet.
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