POL-DN: Folgenschwere Verkehrsunfälle
52349 Düren (ots)
Am Samstagmittag, gegen 12.45 Uhr kam es in der Ortschaft Langerwehe zu einem folgenschweren Unfall. Ein Kradfahrer wurde so schwer verletzt, dass er mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik verbracht werden musste.
Zur Unfallzeit befuhr ein 55 Jahre alter Zweiradfahrer die Hauptstraße aus Richtung Zentrum kommend in Richtung Knotstraße. Ein 59-jähriger Aachener befuhr mit seinem Pkw den Drosselweg in Langerwehe und beabsichtigte, an der Einmündung zur Hauptstraße auf das gegenüberliegende Tankstellengelände zu fahren. Dabei übersah er jedoch den vorfahrtsberechtigten Zweiradfahrer. Bei dem Zusammenstoß stürzte der Kradfahrer aus Inden so schwer, dass er mittels Rettungshubschrauber einem Krankenhaus zugeführt werden musste. Es entstand ein Sachschaden von etwa 7500 Euro.
Am Freitagabend, gegen 23.15 Uhr ereignete sich in der Ortslage Froitzheim ein Unfall, bei dem die Fahrzeugführerin erheblich unter der Einwirkung von Alkohol stand.
Eine 63-jährige Frau aus Langenfeld befuhr mit ihrem Pkw die L 33 aus Richtung Nideggen kommend in Fahrtrichtung Vettweiß. In Höhe der Ortslage Froitzheim nahm sie offensichtlich die Verkehrsführung an dem dortigen Kreisverkehr nicht richtig wahr und fuhr geradeaus auf die Verkehrsinsel auf. Dort wurde auch ein Verkehrszeichen beschädigt. Die Unfallverursacherin beabsichtigte von der Unfallstelle zu flüchten und setzte ihre Fahrt fort. Einige hundert Meter weiter, in einem Baustellenbereich, war ihre Flucht jedoch zu Ende. Auch hier verkannte sie die Verkehrsführung und fuhr sich im dortigen Baustellenbereich fest. Zeugen beobachteten dies und konnten die Unfallverursacherin bis zum Eintreffen der Polizeibeamten an der Weiterfahrt hindern. Schnell war klar, warum die Frau die Verkehrssituation nicht klar einschätzen konnte. Ein Alkoholtest vor Ort ergab einen Wert von 1,6 Promille. Auf der Polizeiwache Kreuzau wurde der Frau eine Blutprobe entnommen, eine Anzeige gefertigt und ihr Führerschein sichergestellt. Es entstand ein Sachschaden von etwa 5300 Euro.
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