POL-DN: Eine Reise quer durch den Tatbestandskatalog
Düren (ots)
Am Montagabend fiel der Polizei ein 26-Jähriger durch seine sonderliche Fahrweise auf. Mit dem linken Fuß auf dem linken Außenspiegel und dem linken Arm aus dem geöffnetem Fenster schien es nicht verwunderlich, dass mit dem rechten Bein nur noch Vollgas in Betracht kam.
Gegen 20:06 Uhr befuhr der Kreuzauer die B 56 aus der Innenstadt kommend in Fahrtrichtung Stockheim. Aufgrund seiner merkwürdigen und verkehrswidrigen Fahrweise sollte er angehalten und hinsichtlich seiner Fahrtüchtigkeit überprüft werden. Selbst das Einsatzhorn und Blaulicht konnten ihn aber nicht davon überzeugen, seine Fahrt zu stoppen. Stattdessen überholte er an der Kreuzung Euskirchener Straße / Zülpicher Straße / Miesheimer Weg den geradeaus in Richtung Stockheim fahrenden Verkehr über den dortigen Linksabbiegestreifen. Im weiteren Verlauf missachtete der 26 Jahre alte Mann an drei Ampeln das Rotlicht und fuhr an den Wartenden mit hoher Geschwindigkeit links vorbei. Im Bereich der Ortslage Stockheim erhöhte der Fahrer seine Geschwindigkeit und überholte Vorausfahrende über den rechtsseitig parallel verlaufenden Geh- und Radweg.
Erst an der Kreuzung B 56 / Andreasstraße / Am Boten blieb er plötzlich unerwartet und ordnungsgemäß an der Rotlicht zeigenden Lichtsignalanlage stehen. Bei Grünlicht bog er ungewohnt langsam nach rechts auf die Andreasstraße ab und stoppte endlich sein Auto.
Der Pkw-Fahrer hielt für die heran eilenden Polizeibeamten bereits seinen Führer- und Fahrzeugschein aus der offenen Seitenscheibe. Der 26-jährige Kreuzauer zeigte sich bei seiner Kontrolle gegenüber den Polizisten sehr kooperativ. Allerdings hinterließ er den Eindruck, von jedem Gefahrenbewusstsein verlassen und von maßloser Selbstüberschätzung heimgesucht worden zu sein.
Erschwerend zu den begangenen Verkehrsdelikten, bei denen nach ersten Erkenntnissen erfreulicherweise niemand gefährdet wurde, kommt hinzu, dass im Fahrzeug ein Einhandmesser und Betäubungsmittel aufgefunden wurde.
Es führte kein Weg daran vorbei, dass dem von Glück begleiteten Autofahrer eine Blutprobe entnommen, der Führerschein und die gefundenen Gegenstände sichergestellt werden mussten. Das von dem 26-Jährigen geführte Fahrzeug wurde am Anhalteort verschlossen und zurückgelassen. Da der Wagen ursprünglich nur für einen Einkauf geliehen war, wurde die Halterin informiert und der Fahrzeugschlüssel von der Polizei an sie übergeben.
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